Verbotene / Sittenwidrige Rechtsgeschäfte bzw. sittenwidrige Handlungen bei Rechtsgeschäften
§ 134 und § 138 BGB (Sittenwidrige Rechtsgeschäfte, sittenwidrige Handlungen bei Rechtsgeschäften)
Art. 1 und Art. 2 GG ff. (Grundgesetz)
Hierzu einige “Schlagworte” !
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, Diskriminierungsverbot, Demütigungsverbot, die Würde des Menschen ist unantastbar; Verletzung der Menschenwürde, öffentliche Demütigung, wenn
z. B das Lokalverbot in der Öffentlichkeit “befohlen” wird, also in Anwesenheit der übrigen Gäste usw.
Lokalverbot ohne wichtigen Grund oder ohne Angabe eines Grundes ist sittenwidrig.
Evtl. Folgen für den Wirt:
Verletzung von Rechtsgütern des Gastes (Unterlassung, Schadenersatz)
Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches = (z.B. bei Nötigung, Beleidigung, Verunglimpfung, üble
Nachrede).
Verletzung der Menschenrechte, Verletzung der Menschenwürde, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung einzelner Menschen innerhalb der gesellschaftlichen Gemeinschaft (unser Rechtsstaat verpflichtet nicht nur die Staatlichen Organe wie z.B. die Legislative, Exekutive, Judikative usw., sondern auch jeden einzelnen Bürger. Sind Handlungen beispielsweise keine Straftat, so können sie trotzdem Sittenwidrig sein - §§ 134, 138 BGB usw.)
Weitere Folgen für den Wirt könnten sein:
Schadenersatzanspruch (Schmerzensgeld oder Ersatz für verlorene Geschäftsbeziehung) für den Geschädigten, weil z. B. der Geschädigte seinen geschäftlichen Beziehungen, die er häufig in einem bestimmten Lokal pflegte, nicht mehr realisieren kann. Solche Fälle sind in der Praxis eher selten, aber sie sind durchaus denkbar. Besonders dann, wenn ein Lokalverbot so ganz ohne jeden Grund oder eben gegen ein gesetzliches Verbot ausgesprochen wird, - z. B. ein kleinwüchsiger Erwachsener wird aufgefordert das Lokal zu verlassen; ein Grund wird nicht angegeben oder eben die Kleinwüchsigkeit würde angegeben.
So, das sind jetzt nur kurze Ausführungen zu diesem Thema. Man könnte darüber leicht eine Diplom-Arbeit schreiben. Das habe ich aber schon hinter mir. Ich wünsche Dir viel Erfolg. Willst Du Deine Rechte erstreiten, wirst Du Dir schon einen Anwalt nehmen müssen, sonst wirst Du auf “der Strecke” bleiben.
LG Hans