Servus
Es kommt jetzt darauf an, welche Teile verbaut sind. Hier gilt es zu beachten, ob es sich um Änderungen handelt, welche sich gegenseitig beeinflussen.
Klassisches Beispiel:
Eine andere Rad/Reifen Kombination bei gleichzeitiger Tieferlegung durch Fahrwerksfedern, jeweils mit ABE
In solchen Fällen muss eine Änderungsabnahme auch dann durchgeführt werden, wenn ansonsten für die einzelnen Teile laut ABE keine Änderungsabnahme vorgeschrieben ist.
MfG