Hallo Helios822,

Eine guten Internet Stick zu finden ist nicht einfach. Ich habe selbst mal einen benutzt und meistens sind es nur 500 MB welche nach ein paar Stunden am Tag schon leer waren. Einen guten Internet Stick gibt es bei RTL oder ProSieben, denn beide Internet Sticks haben 1 GB/12 Std. welche verbraucht werden können. Unten dazu mal ein Link. Am besten aber selber mal "RTL-Stick" und "ProSieben-Stick" eingeben. Nun wünsche ich dir noch viel Spaß beim Surfen.

Link von RTL: https://www.rtlsurfstick.de/startseite.html

Mit freundlichen Grüßen

Hannes2634

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Hallo OhaEsSchneit,

Ja und Nein. Ja dürfen sie aber dies dann nur wenn sie nach §35 der StVo mit so genannten "Sonderrechten" im Einsatz sind. Und Nein wenn sie Privat unterwegs sind. Genaueres dazu findest du in der Straßenverkehrsordnung (StVo) bei Paragraph §35 welche hier zu finden ist: https://dejure.org/gesetze/StVO/35.html

Mit freundlichen Grüßen

Hannes2634

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Welche Rechte und welche Regelungen gäbe es in meinem Fall? Dringend!

Kurz und unkompliziert:

  • wurde von der Mutter und dem Stiefvater zur Schwarzarbeit gezwungen (in ihrer eigenen Firma), während sie Geld für mich von der Kindergeldstelle und vom Amt bekommen haben

  • wurde von der Mutter seit kleines Kind verprügelt (2 der Geschwister ebenfalls) und von ihrem aktuellen Mann 1 mal fast Treppe heruntergeschubst und 1 mal geschlagen

  • Nach meinem angekündigten Auszug mit fast 19 Jahren, haben meine Mutter und ihr Mann meine Wertgegenstände einbehalten und laut deren Aussage weggeschmissen (Wert ca 500€ +), ich vermute sogar, dass sie die Sachen verkauft haben um noch mehr zu profitieren

  • Meine Mutter wollte von mir 300€ für "Verdienstausfall" erpressen, weil ich mich mitten im Auftrag dagegen gewehrt hatte nachdem meinem Stiefvater fast wieder die Hand ausgerutsch wäre (Ich habe ihn nie dazu gebracht, ich sagte ihm nur im ruhigen Ton dass ich wegen meinem Asthma es nicht mehr verkrafte und das der letzte Auftrag sein sollte, wonach er ausgerastet ist und rumgeschrien hat und mich beleidigte)

  • Mein Asthma wurde schlimmer weil meine Mutter und ihr Mann mich zu einer belastenden Arbeit (Schwarzarbeit als Entrümplerin) zwangen. Dies könnte unter Umständen mein alter Arzt bestätigten.

  • Ich bekam komplettes Kontaktverbot zu meinen Geschwistern, ohne dass ich eine Gefahr darstelle

  • Über mich wurden im echten Leben, wie auch bei Ebay, Facebook, bei der Polizei, bei Anwälten und bei Leuten in meinem Wohnort Lügen verbreitet und Straftaten angedichtet nur um mich überall schlecht darzustellen womit sie Erfolg erzielten

  • Meine Mutter und ihr Mann beschäftigten auch andere Leute schwarz in ihrer Firma

  • Ich bekam eine indirekte Mordandrohung via Facebook von meinem Stiefvater

  • Meine Mutter und ihr Mann fälschten eine Nachricht die von meiner Tante sein sollte die aber nicht von ihr stammt. Diese haben sie über Facebook geteilt und Lügen rumerzählt, auf die einige eingingen.

  • Meine Mutter und ihr Mann stalken mich überall im Internet

  • Meine Mutter und ihr Mann fälschten Nachrichten die von meinem Bruder an mich sein sollten. Sie wollten damit bezwecken dass ich darauf eingehe und sie drohten mir danach dass sie die Polizei einschalten wenn ich nicht unverzüglich den Kontakt einstellen würde. Mein Bruder war klein und beherrschte noch keine perfekte groß/kleinschreibung weswegen ich auch weiß dass diese nachrichten nie von ihm kamen sondern von meiner mutter und ihrem mann

  • Meine Mutter und ihr Mann machten sich überall im Netz über mich Lustig und über meine Vorgeschichte (dem ritzen weil meine mutter psychisch krank ist was sie aber nicht einsehen kann und sie mich täglich fertig gemacht und nie unterstützt hat)

  • Meine Mutter und ihr Mann teilten Sachen die ich anonym hier auf der seite veröffentlichte weil ich hilfe brauchte und machten sich darüber lustig

  • Meine Mutter und ihr Mann erzählten der Polizei und ihrem Anwalt Sachen die nicht stimmten und verlangten Geld von mir

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Hallo BlueSnowflake,

Das ist mal eine echte sch*** Situation. Ich rate dich mal an einen Frauenberatungsstelle oder an einen eigenen Anwalt zu wenden und sie wegen all dieser Delikte anzuzeigen. Da können sie sich nicht rausreden. Besonderst den Zoll wird es interessieren wollen warum sie dich als Schwarzarbeiterin eingesetzt haben. Das allerschlimmste wäre wenn du jetzt aufgibt. Hast du irgendwelche Freunde oder ähnliches mit denen du Intensiv darüber reden kannst? Tu das oder rede mit den Leuten der Frauenberatungsstelle/Frauenhauses, die helfen dir auch weiter. Ich wünsche dir viel Erfolg weiterhin und wünsche dir auch einen schönen Sonntag weiterhin.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes2634

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Hallo eter1488peter,

Nein meist sagen sie über die Gründe nichts. Sie reden mit dir meist unter 6 Augen. Wenn du aber meinst, was sie sagen wenn du in der öffentlichkeit Handschellen angelegt bekommst dann verlesen sie dir meist sofort deine Rechte.

So ungefähr:

Sie haben das Recht zu schweigen, alles was sie jetzt sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden.

Dieser Satz wird aber so nur bei Leuten angewendet wo feststeht das sie erstmal in die U-Haft kommen und das es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Ich hoffe ich konnte etwas helfen und wünsche dir noch einen schönen Sonntag.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes2634

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Hallo Kaski,

Du brauchst dir keine "Waffel" zu machen. Die Polizei hat deine Daten aufgenommen fals es etwas wichtiges war (Frau grün und Blau geschlagen). Wenn die Frau dann Anzeige erstattet hat oder die Polizei selbst wirst du somit als Zeuge vorgeladen. Dafür ist das. Dein Strafregister ist immer noch rein und Weißer den je. Da steht nichts drin. Und wie ich dir in der anderen Antwort schon geschrieben habe war es die richtige Entscheidung. Wenn nichts war verbucht die Polizei das unter Falscher Alarm und gut ist. Die Polizei rückt lieber einmal zu viel an als einmal zu wenig. Also bleib ruhig und schönen Sonntag noch!

Mit freundlichen Grüßen

Hannes2634

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Hallo Asker16M,

Als Erwachsen gilt man ab 18 Jahren, das ist allgemein so. Sprich du kannst dich da mit 18 Jahren auch als Polizist bewerben. Zum Kindergeld, ja es wird auch bis zum 21 Lebensjahr gezahlt. In Ausnahme Fällen zahlt man es sogar bis zum 26 Lebensjahr aus. Bei weiteren Fragen, frag einfach.

Mfg Hannes2634

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Hallo xXRushXx,

Das ist ganz Unterschiedlich. Aber die oberste Polizei, sind eigentlich die Spezialeinsatzkommandos der Bundesländer (SEK), nach ihnen kommt nur noch die Bundeswehr. Gegliedert ist das im Mittleren Dienst wie folgt: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/polizei/nachwuchsgewinnung/01_berfufsbild/organisation/karriere_01.pdf so ist es zumindestens in meinem Bundesland. Danach kommt eigentlich die BPOL (Bundespolizei) und dann das SEK. Kann aber auch variieren.

Mit freundlichen Grüßen Hanne2634

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Hallo banane775,

Ich würde dir in deiner Situation trotzdem raten zur Polizei zu gehen. Nur die können dir helfen. Zeugenschutzprogramm, Streifen vor der Tür etc. die Polizei hat viele möglichkeiten die die Deutschen aber auch Schweizer Polizeidienststellen zur Verfügung haben. Also sage es deinen Eltern und gehe zur Polizei. Der Polizei dürfte das nicht sch***egal sein. Ach Mensch warum machst du auch sowas? Bitte halte dich daran. Ansonsten sehe ich schwarz für dich.

Ich wünsche dir alles gute und das dir wirklich nichts passiert.

Mit freundlichen Grüßen Hannes2634

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Hallo ladydiamond1789,

Ich bitte dich dringlichst darum dich bei der Polizei zu melden. Denn wenn du dich innerhalb 24 Std. bei der Polizei meldest nach dem VU (Verkehrsunfall) kann die Strafe glimpflich ausfallen. Ansonsten können morgen böse folgen auf dich zu kommen. Also gehe am besten morgen früh gleich zu Polizei und am besten noch vor dem Zeitpunkt des Unfalls. Sprich gehe um 7 Uhr wenn es um 8 Uhr passiert ist. Ich wünsche dir trotzdem viel Glück dabei, und noch einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen Hannes2634

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Hallo TrainPainter,

Wenn du vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und die einschlägigen Rechtsverordnungen verstößt, handeltst du je nach Schwere des Verstoßes strafbar (§ 40 SprengG) oder ordnungswidrig (§ 41 SprengG). Folge daraus kann ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Ich hoffe das klärt alles etwas auf.

Mit freundlichen Grüßen Hannes2634

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Hallo Kaski,

Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Rettungsdienst und der Feuerwehr. Einmal mehr den Notruf wählen aber dafür ist alles ok. Desweiteren kannst du die Polizei dazu anhalten nichts über dich zu sagen. Sprich sie geben dann bei dem "Herren" vor eine Nachbar bzw. Nachbarin hätte angerufen, da es streitigkeiten geben soll. Und dann wirst du hören was passiert. Also melde dich bei der Polizei sie hilft dir weiter.

Mfg Hannes2634

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Hallo Svenj13,

Dies ist von Dienststelle abhängig. In Köln zum Beispiel gibt es die Nummer: 0221 229-2292 mit welcher auch eine Notruf-SMS gesendet werden kann. Aber nicht jede Polizei macht so etwas bzw. bietet so etwas an.

Link: http://www.polizei.nrw.de/koeln/artikel__2018.html

Mit freundlichen Grüßen Hannes2634

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Hallo Knickebocker,

Eine guten Internet Stick zu finden ist nicht einfach. Ich habe selbst mal einen benutzt und meistens sind es nur 500 MB welche nach ein paar Stunden am Tag schon leer waren. Einen guten Internet Stick gibt es bei RTL oder ProSieben, denn beide Internet Sticks haben 1 GB/12 Std. welche verbraucht werden können. Unten dazu mal ein Link. Am besten aber selber mal "RTL-Stick" und "ProSieben-Stick" eingeben. Nun wünsche ich dir noch viel Spaß beim Surfen.

Link von RTL: https://www.rtlsurfstick.de/startseite.html

Mit freundlichen Grüßen Hannes2634

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Hallo vorrack,

Gehe doch mal auf die Seite von o2 oder 1&1 dort kannst du mit deiner Straße+Nr.+PLZ+Ort auch eine Abfrage zum stellen von DSL machen. Ich persönlich würde euch empfehlen bei Vodafone zu kündigen und euch einen anderen Anschluss zu holen. Wenn nicht geht doch mal zu eurem Bürgermeister und fragt nach welcher Anbiter hier ansässig ist. Und da dann nachfragen. Empfehlen kann ich persönlich o2 mit 300 GB im Monat frei, nie störungen und sogar für Personen mit neg. Schufaeintrag.

Link: http://dsl.o2online.de/provider/content/segment/anbieter/produkte/dsl-home/dsl-verfuegbarkeit

Mfg Hannes2634

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Hallo DerThaNerd,

Ja nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) darfst du vom 1. Januar - 00:00 bis zum 1. Januar - 24:00 Uhr die Sprengsätze zünden. Danach geht dies nur mit einer Sondergenemigung welche dir die Stadt/Gemeinde erteilen muss.

Mfg Hannes2634

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Hallo Davidtheanswer,

Ja natürlich ist die Interschutz Messe auch dieses Jahr wieder für Besucher offen. Auf der Webseite gibt es sogar extra eine Seite welche Extra auf Besucher eingeht und wo man Tickets vorbestellen kann.

Link: http://www.interschutz.de/de - und dann der Reiter oben "Besucher"

Mit freundlichen Grüßen Hannes2634

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Hallo dubstep163,

Ok das ist als aller erstes mal eine schwere Anschuldigung, und das wird euch auch die Polizeidienststelle in eurer Nähe sagen. Sollte dies der wahrheit entsprechen ist dies eine nach §177 des Strafgesetzbuches versuchte Sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung. Dies ist somit eine Straftat und kann zur Anzeige gebracht werden. Viele schähmen sich dafür und gehen nicht zur Polizei. Tut dies bitte nicht und nehmt es ernst. Die Polizei hat möglichkeiten deine Freundin erstmal irgendwo anderst unter zu bringen. Also ich rate euch geht bitte zur Polizei und lasst es nicht verjähren. Ich hoffe ich könnte euch helfen und wünsche euch trotzdem eine mehr oder weniger schönes Jahr.

Mit freundlichen Grüßen Hannes2634

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Hallo CuZnNi,

Bei Fehleinsätzen zahlst du nicht. Die Feuerwehr hat eine so genannte "Feuerwehrgebührensatzung" in welcher Festgelegt ist was wieviel kostet usw. Aber bei der Feuerwehr ist nicht alles kostenlos. Wo man bezahlen muss sind "Fälle" bei denen Selbstverschuldung vorliegt. Sprich: Steckst du dein Haus in Brand musst du das bezahlen oder reißt du dir die Ölwanne des Autos auf und rufst die Feuerwehr zur beseitigung der Ölspur musst du den Einsatz bezahlen. Wie gesagt wenn du erfahren möchtest wieviel du bezahlen müsstest dann gebe mal bei Google: Feuerwehrgebührensatzung der Feuerwehr .... ein und mit viel Glück bekommst du meistens ein PDF und da steht alles aufgelistet.

Mfg Hannes2634

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Hallo meinself,

Oder doch lieber Kollege? Die Ambulanz Erfurt ist laut dem Erfurter Rettungsdienstbereichsplan ein eingetragener Dienstleister für den Rettungsdienst. Dafür hält er 2 RTWs sowie 2 KTWs bereit. Ich habe nur gute Erfahrungen auch beim Gespräch mit Sanitätern des Betriebs. Wenn noch weitere Fragen bestehen schreib einfach!

Mfg Hannes2634

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