Ja das ist Mobbing der Betriebsrat hat nicht das Recht Gerüchte über jemanden zu verbreiten

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Es kommt auch drauf an ab der Azubi minderjährig oder volljährig ist ist er minderjährig geht die Wege Zeit die Schulzeit inklusive Pause aber maximal die im Arbeitsvertrag geltende Regelung für einen Arbeitstag. Ist der Azubi über 18 gibt es eine Sonderregelung dass der Azubi höchstens 48 Stunden arbeiten darf auch wenn im Vertrag etwas anderes steht das heißt er könnte auch unter der Woche acht Stunden arbeiten auch wenn er mit dem Schultag dann insgesamt über 40 Stunden kommt da die Sonderregelung greift

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Ich habe gelesen das volljährige Azubis auch wenn im Ausbildungsvertrag 40 Stunden sind unter Umständen in besonderen Fällen 48 Stunden gelten. Das heißt das ist die maximale längste Zeit die der Azubi im Betrieb und Schule zugleich sein kann Punkt ich habe dasselbe Problem und frage selber gerade nach aber mein Problem ist der Azubi arbeitet 9 Stunden täglich freiwillig und vier Stunden Freitag wenn er keine Schule hätte folglich würde ich diese vier Stunden ansetzen und auch wenn ich sie als 8 Stunden oder 9 Stunden zählen würde würde dieser nichts auf über 48 Stunden kommen. Das ist zwar unfair gegenüber den anderen Azubis die Montag und Dienstag Schule hätten. Aber da gibt es ein spezielles BFH-Urteil dass dies bestätigt was ich soeben geschrieben habe hoffe ich konnte helfen

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Die Überstunden gelten nur wenn du zuvor mit dem Arbeitgeber eine Abmachung am besten schriftlich getroffen hast. Wenn du sonst Überstunden machst die nicht zuvor vom Arbeitgeber bewilligt wurden gelten diese auch nicht alles Überstunden Punkt wenn dein Arbeitgeber überhaupt nicht wusste dass du Überstunden machst  muss er dir diese auch nicht bezahlen

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