Genießt ein Gartenhaus in einer Bauverbotszone Bestandsschutz?
Guten Morgen allerseits,
In einer Reihenhaussiedlung wurden in den 1990er Jahren mehrere Gartenhäuser errichtet, die alle am äußeren Rand der Grundstücke stehen. Dieser Rand grenzt an eine Landstraße. Die Grundstücke liegen außerhalb der Ortsdurchfahrt. Nach der Errichtung der Gartenhäuser wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, in dem auch die Bauverbotszone (20 m von der Straße) aufgenommen wurde. Die Bauverbotszone wurde allerdings auch schon 1963 durch die Festlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze festgesetzt. Mindestens ein Grundstückseigentümer hat sich das Aufstellen des Gartenhauses durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde genehmigen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde hat die Errichtung ohne Auflagen (also 20 m von der Straße) genehmigt. Vermutlich, da die bestehende Bauverbotszone dort auch nicht präsent war. Wenn schon das Bauamt nichts von der Bauverbotszone wusste, kann man vom Bürger doch nicht verlangen, das er von der Bauverbotszone wissen musste, oder?
Genießt das Gartenhaus, dass nun innerhalb der Bauverbotszone einer Landstraße errichtet wurde Bestandsschutz? Und gilt dann nicht auch für die anderen Gartenhäuser Bestandsschutz, da der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt?
Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen nachvollziehbar darstellen!
Schöne Grüße
Halbwissender