Wenn du bei der Staatsanwaltschaft einen guten Eindruck machen willst, dann biete dem Polizisten auf dem Präsidium an, dass du dich bei ihr entschuldigen und versuchen möchtest, die Angelegenheit mit deiner Kontrahentin außergerichtlich und am Telefon zu klären.

Wer was und warum gemacht hat, wisst wohl nur ihr selbst. Gegenseitige Schuldzuweisungen bringen da nicht weiter.

...zur Antwort

Hallo,

wenn du einmal Chefärztin werden möchtest, dann brauchst du dazu sehr viel Geduld und Durchhaltevermögen. Nach deinem Abitur dauert es mindestens etwa 10-15 Jahre bis du theoretisch in dieser Position sein kannst. Dazu müsstest du zunächst ein klassisches medizinisches Grundstudium (Physikum) beginnen. Wenn dein Abiturschnitt nicht so gut ist, hast du immer die Möglichkeit in Pécs in Ungarn ein deutschsprachiges Grundstudium zu absolvieren. Dort musst du nämlich kein Einser-Abi wie in Deutschland vorweisen, dafür aber ein paar Tausend Euro Gebühren bezahlen. Wenn du dort den Abschluss gemacht hast, kannst du dein Studium in Deutschland weiterführen.

http://bewerbung.medizin.pte.hu/index.php?p=m&mid=2&kid=36&a=am&id=201

...zur Antwort

Du musst dich entscheiden, ob es dir wichtiger ist, viel Geld zu verdienen oder Menschen zu helfen. Beides zusammen ist leider sehr schwierig.

Warum machst du nicht einfach mal ein Praktikum bei der Tafel? Dort hast du mit armen Menschen zu tun, denen du helfen kannst und du siehst, ob so ein Job was für dich wäre. Soziale Berufe können auf Dauer auch seelisch belastend und äußerst anstrengend sein.

http://www.hamburger-tafel.de/aktiv-werden.html

...zur Antwort

Nein. Das ist 'ne Coverversion von "The All-American Rejects - Gives You Hell ". Hier ist das Original :)

http://www.mtv.de/videos/19987787-the-all-american-rejects-gives-you-hell.html

...zur Antwort

Nein. Ein Mord ist eine vorsätzliche Tötung, also eine geplante Tat. In dieser Situation handelst du im Affekt. Es bleibt dann nachzuweisen, ob du vorsätzlich mit Tötungsabsicht gehandelt hast oder du dich nicht hättest anders zur Wehr setzen können. Notwehr bleibt straffrei, solange sie der Situation angepasst war. Wenn der Einbrecher mit seiner Waffe auf dich losgehen wollte.

...zur Antwort

Ne, das ist doch keine schöne Sache. Ich habe mal deine andere Frage gelesen und schätze aufgrund deines Namens, dass Du 18 Jahre alt bist? Ich kann dir sagen, du durchläufst gerade eine ganz normale Phase und entwickelst dich von einem Jugendlichen zu einem jungen Mann. Stress mit Frauen, zu wenig Liebe, Selbstzweifel. Wenn du deine Selbstzweifel aufgibst und selbstbewusster wirst, dann kommen die anderen beiden Dinge von ganz alleine. Nur bevor du dich an die Telefonseelsorge oder anonyme Leute auf "gutefrage.net" wendest, versuche einen guten Freund oder jemanden aus deiner Familie zu finden, dem du persönlich deine Probleme erzählen kannst. Das wird dir sehr weiterhelfen :)

Die Probleme, die du im Moment hast, die haben Millionen anderer Jungs da draußen auch. Du musst jemanden finden, dem du dich anvertrauen kannst.

...zur Antwort

Das (c) stammt aus den USA und ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich. In Deutschland hast du als Fotograf und Urheber automatisch die Bildrechte. D.h. du musst überhaupt nichts darauf schreiben. Ob du nun ein (c) und deinen Namen darauf schreibst, macht also keinen Unterschied. Wichtig ist, dass dein Name auf der Webseite im Impressum steht. Außerdem solltest du Kontaktdaten angeben, damit dich evtl. Leute fragen können, ob sie dein Foto verwenden dürfen. Dass sich ein anderer deine Bilder ungefragt unter den Nagel reißt, wirst du im Internet trotzdem nicht verhindern können.

...zur Antwort

Nüchtern betrachtet ist die beste Lösung natürlich, die bereits angefangene Ausbildung zu Ende zu bringen. Offensichtlich hat er seine Leidenschaft gefunden, ist aber im falschen Betrieb gelandet. Bestenfalls schafft es dein Bruder über den Dingen zu stehen und durchzuhalten. Das schafft er möglicherweise nur mit deiner Unterstützung.

Er sollte das jetzt zu Ende bringen und nach der Ausbildung den Betrieb wechseln.

...zur Antwort

Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben nicht nur vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, sondern auch Teilzeitkräfte. Dies umfasst auch Ferienaushilfen oder Mitarbeiter im Studentenjob oder einem so genannten Minijob mit bis zu 400 Euro Verdienst im Monat. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen. Danach wird von der Krankenkasse Krankengeld bezahlt.

Die Entgeltfortzahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen. Die Arbeitsunfähigkeit muss Folge einer Krankheit sein. Der Arbeitnehmer darf seine auf Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet haben, wobei hier ein „grober Verstoß“ gemeint ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/EntgeltfortzahlungimKrankheitsfall#Anspruch.2C_Voraussetzungen

...zur Antwort

Ich weiß nur, dass sie das Hörnerzeichen aus der Heavy-Metal/Rockszene übernommen haben. Falls du dich dafür interessierst, kann ich dir die Reportage von Ross Kemp empfehlen.

http://www.youtube.com/watch?v=dWZoPn5mUWM

...zur Antwort

Avery (Typ mit Freundin) - Richard T. Jones

Cashmere - Gabriel Casseus

Dre - De'aundre Bonds

...zur Antwort

Derjenige, der die Sendung hochläd, hat bereits eine Urheberrechtsverletzung begangen. Wenn du es dir dann noch von ihm holst, wird es nicht legaler...

...zur Antwort

Hallo, gibt es für das Gebiet auch einen Bebauungsplan? Der ist nämlich verbindlich. Auf dem Bebauungsplan sind Baugrenzen und ggf. Baulinien (rot) eingezeichnet. Innerhalb der Baugrenze (blaue Linie) darf sich der Bauherr frei bewegen.

Einen Garten in der Planung auf Nordseite festzulegen, ist Käse.

Zur Information noch einen Wiki-Artikel dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberbaubare_Grundst%C3%BCcksfl%C3%A4che

...zur Antwort