Hallo, kaum wartet man über drei Jahre, schon kommt diesmal die richtige Antwort:

Joshua James & The Forest Rangers - No Milk Today

https://www.youtube.com/watch?v=Ov5WpnD1i_A

Dankes-Hymne gerne direkt an hawaii50@web.de

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Hallo feehase,

Deine REVOX B77 MK II wird ein Halbspur-Gerät sein. Spielst Du mit einem Halbspur-Gerät eine 4-Spur-Aufnahme ab (von Deinem alten 4-Spur-Tonbandgerät), so läuft die dort aufgenommene Musik rückwärts, das REVOX läuft nach wie vor normal vorwärts (grins).

Also das Band komplett umspulen und neu einlegen. Eventuell funktioniert das.

Hast Du eine 4-Spur-Band komplett (Vor- und Rückseite) aufgenommen, sind diese Bänder für eine Halbspur-Gerät nicht mehr "brauchbar", da immer 2 Spuren von den 4 Spuren rückwärts laufen werden. Hängt davon ab, ob Dein altes Tonbandgerät bei einer Stereo-Aufnahme die Spur 1+2 und dann 3+4, oder 1+3 - 2+4 aufgenommen hat.

Lösung 1:  Alte Bänder komplett löschen und die Musik im Halbspur-Verfahren mit der REVOX neu aufnehmen

Lösung 2:  REVOX verkaufen und sich ein 4-Spur-Tonbandgerät kaufen

Übrigens, die Halbspur-Aufnahmen mit der Revox können eventuell auf einem 4-Spur-Tonbandgerät auch nicht in Stereo wiedergegeben, hängt davon ab, ob Du bei einem 4-Spur-Gerät die wiederzugebenen Spuren einzeln anwählen kannst....

Beste Grüße HJK

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Nachstehend ein Link, der Deine Fragen bestens beantwortet. Besser könnte ich es auch nicht..... Link: Gebe bei Google Negoziierungs-/Akzeptierungsakkreditiv ein und rufe den Beitrag von bankazubi auf. Alles Gute für die Klassenarbeit.....

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Hallo, bin leider nicht permanent im „gutefrage.net“ und habe heute erst die Mitteilung erhalten, dass es hier ein Frage gibt. Die Thematik „Akkreditiv“ ist ein äußerst komplexes Thema und kann hier nur sehr oberflächlich behandelt werden. Wechsel im Inland ist etwas „einfacher“ - Wechselgeschäft im Ausland hat es aber in sich (auch komplex). Wenn ich hier je drei Seiten schreibe, habe ich eventuell 5 % der Sache angeschnitten ohne „Abarten“, Details und Ausnahmen und rechtliche Besonderheiten. Du kommst nicht herum, dicke Fachbücher zu wälzen, um den Unterschied Akkreditiv / Wechsel z.B. für Deine Firma so zu recherchieren, um die Entscheidung für den Export zu fällen. Nun probiere ich die Antworten kurz + bündig, aber oberflächlich. Offizielle Definition von Akkreditiv: „Feststehende Verpflichtung der eröffnenden Bank, Zahlung zu leisten bei Vorlage von akkreditivkonformen Dokumenten“. Offizielle Definition Wechsel: „Verpflichtung des Bezogenen am Fälligkeitstag Zahlung an den Aussteller zu leisten. Beide offiziellen Definitionen sind zwar kurz + prägnant, jedoch kommt die Problematik in beiden Fällen nicht rüber.

Die Antwort von „RobertA71“ ist nicht schlecht, jedoch die Problematik im Akkreditivgeschäft kommt nicht ganz so rüber. Akkreditiv heißt im englischen Letter of Credit, abgekürzt „LC“. Werde diese Abkürzung verwenden. Der Importeur muss das LC bei seiner Bank eröffnen und die für die Zahlung erforderlichen Dokumente bestimmen. Es ist also eine Auslandsbank mit dementsprechenden Bank-Risiko. Schweizer Bank dürften OK sein, wie steht es mit Afghanistan ??? Können die geforderten Dokumente von Dir erstellt werden ??? Wie sind die Zollvorschriften in dem Importland + passen die Dokumente dazu ??? (Tipp: checken bei „Konsulats + Mustervorschriften der IHK Hamburg“) Würde vorschlagen dem Importeur vorzuschreiben, dass er über seine Bank ein LC mit Bestätigungsauftrag versendet. In der Regel wird ein LC über eine Bank in der BRD avisiert. Avisiert heißt nur übermittelt. Mit Bestätigungsauftrag kann (aber muss nicht) die avisierende Bank in die Auslandsbank-Verpflichtung einsteigen + Du hast damit ein Bank-Inlandsrisiko. Diese bestätigende Bank (=Inlandsbank) entscheidet dann über die Bezahlung der Dokumente. Bestätigungen können sehr sehr teuer sein – bis zu 15 % der LC-Summe). Die kleinste Unstimmigkeit zu den LC-Bedingungen wirft Dich aus der Bestätigung raus (= keine Zahlung = Abhängigkeit von der Auslandsbank, ob diese die Dokumente trotz Fehler aufnimmt) + bezahlt)..... Ich könnte noch 10 Seiten schreiben....

Wechsel: Das Wechselrecht in der BRD ist einmalig (Aussteller + Bezogener in der BRD). Hier hast Du wirklich die Möglichkeit, bei Nichtbezahlung des Wechsels („Geplatzter Wechsel“) das Geld einzutreiben und über ein Gericht den Bezogenen bis zum OE (Offenbahrungs-Eid) zu treiben. Im Ausland ist dies anders. Dort gibt es wenn überhaupt nur ein sehr schwaches Wechselrecht und Du wirst Schwierigkeiten haben, eine Wechselforderung im Ausland einzutreiben. Dies gilt schon in Europa.... Dort haben Wechsel manchmal nur einen rechtlichen „Quittung-Charakter“. Möglichkeit: Du klärst vor der Wechsel-Ausstellung mit Deiner Bank ab, ob diese den Wechsel „avaliert“. D.h., die Inlandsbank übernimmt die Garantie der Bezahlung bei Fälligkeit. Damit hast Du wieder ein Inlandsrisiko. Kann auch sehr sehr teuer werden....

Hoffe, Du brauchst die Antwort auf Deine Frage für die Schule / Uni. Dann reichen die Antworten von „RobertA71“ und mir. Brauchst Du die Antwort für Deinen Job und einen anstehenden Auslandsgeschäft hast Du hier ein halbes Prozent bekommen. Du musst Dich hier einarbeiten und lesen, lesen, lesen. Einen Banker fragen bringt nichts, die haben Probleme den Unterschied zwischen Aperitif und Akkreditiv zu erklären... Viel Erfolg HJK51

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Dokumenten-Akkreditiv engl. Letter of Credit Abkürzung L/C Ein L/C ist die feststehende Verpflichtung der eröffnenden Bank Zahlung zu leisten bei Vorlage von akkreditiven Dokumente. Mit anderen Worten: Reichst Du der Bank fehlerlose also akkreditivkonforme Dokumente ein, bekommst Du den Akkreditiv-Betrag. Vorteile: Du hast ein Inlands-Risiko, wenn die avisierende Bank das L/C bestätigt. Auf einen Bestätigungsauftrag seitens der eröffnenen Bank (= Auslandsbank) würde ich bestehen, außer es sind "gute" Länder in Europa z.B. Österreich etc. Nachteile: bedeutend teurer wie ein Inkasso, mehr Arbeit bei der Dokumentenerstellung. Reduzierung von Risiken ist nun mal teurer + arbeitsaufwändiger......

Dokumenten-Inkassi engl. Documentary Collection Hier reichst Du einfach die Dokumente wie Rechnung + Frachtpapiere Deiner Hausbank ein, die dann diese Dokumente an die Auslandsbank weiterleitet und um Zahlung bittet. Vorteile: keine, außer das es günstiger ist wie ein L/C Nachteile: Du bist abhängig vom good will des Kunden ob er die Dokumente, also das Inkasso bezahlt oder nicht. Hast also ein komplettes Auslandsrisiko, da die Ware ja schon weg ist. Bei Österreich mag das ja noch gehen, bei Kasachstan ein absolutes No Go..... Tipp: Achte sowohl beim Inkassi als auch beim L/C auf die jeweiligen Länderbestimmungen zur Erstellung der Dokumente, sonst kann der Kunde die Ware nicht verzollen. Beste Grüße HJK

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Hallo, schon mal überlegt, ob der Heimleiter nicht Deine Führungsqualitäten testen möchte in Richtung "emotionelle Stabilität"? Kommt gerade in Pflegebrufen nicht selten vor, das der Hauptchef bewußt eine Vereinbarung mit einer Mitarbeiterin zu Testzwecken schließt. Mein Tipp: Finger weg. Ganz nach der Devise: Dienst ist Dienst und Freizeit ist Freizeit. Trifft man seinen Traumpartner in der Arbeit, hat man Pech gehabt oder man wechselt die Firma.....

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Hallo, prinzipiell kann Dein Chef ohne Angaben von Gründen verbieten, vor Beendigung der Arbeitszeit den Arbeitsplatz zu verlassen. Ob Du Deine Bitte schon vor Wochen vorgetragen hast, tut nichts zur Sache. Du hast diesbezüglich also keinerlei Rechte. Gehst Du ohne Erlaubnis, riskierst Du eine Abmahnung. Hast Du schon mal eine Abmahnung bekommen, riskierst Du Deinen Job (= Kündigung). Hast Du jedoch schon Mehrarbeit wg. der vorzeitigen Abwesenheit mit Deinem Chef vereinbart (hoffentlich schriftlich), hat dieser mit dieser Vereinbarung das OK für Deine geplante Abwesenheit gegeben. Er kann jedoch ohne weiteres die erforderliche "Mehr-Stunde" nicht genehmigen. Mit anderen Worten, Du hast keinerlei Rechte auf Privataktivitäten während der Arbeitszeit, egal wie lange diese vorher angekündigt wurden. Jedoch, ein guter und wichtiger Arbeitnehmer wird eigentlich immer mit dem Chef reden können.... Übrigens, wußstest Du, das man nicht mal mit dem eigenen privaten Handy während der Areitszeit telefonieren oder simsen darfst, wenn der Chef dies nicht ausdrücklich erlaubt???

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