Fachbücher und Taschenrechner für die Berufsschule zur Verfügung stellen?
Hallo liebe Leserinnen und Leser,
ich mache gerade meine Weiterbildung zum Ausbilder und habe eine brennende Frage, die ich loswerden möchte. :-)
Haben die Auszubildenden recht, dass der Ausbilder Ihnen die Fachbücher und den Taschenrechner für die Berufsschule zur Verfügung zu stellen hat? Liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn der Ausbildende dies nicht tut?
Ich kann das Gesetz und Vorschriften im Internet nicht finden, die zu der Aufgabe passt. Kann mir jemand vielleicht helfen? Vielen Dank im Vorraus. :-)
Schöne Grüße HHBoy