Darf oder muss man auf das Konto eines Verstorbenen, ein sog. Nachlasskonto weiterhin einzahlen oder überweisen?
Unser Vermieter ist kürzlich gestorben. Seine beiden erwachsenen Kinder (Sohn und Tochter) treten als Erbengemeinschaft auf. Da ihr Vater kein Testament hinterlassen hat, sind sie auf die Ausstellung eines sog. Erbscheins angewiesen, den sie bislang nicht bekommen haben. Das Konto des Vaters wird als sog. Nachlasskonto weiter geführt, unterliegt jedoch sehr engen Begrenzungen. So dürfen Verfügungen, die der Kontoinhaber zu Lebzeiten angelegt hatte (Daueraufträge, Abbuchungserlaubnisse) weiterhin ausgeführt werden, jedoch keine neuen Überweisungen durch die Erben vorgenommen werden. Ausnahmen gibt es nur für Zahlungen, die in Zusammenhang mit der Beerdigung stehen. Die Erben verlangen jetzt von uns, die Miete weiterhin auf das Konto des verstorbenen Vaters zu überweisen, was wir bislang nicht getan haben, da wir nicht wissen, ob eine solche Überweisung übrhaupt zulässig ist. Wir hatten vorgeschlagen, ein neues Konto anzulegen, was die Erben jedoch strikt abgelehnt haben. Ein Gespräch hierüber eskalierte sehr schnell und führte auf seiten des Sohnes fast zur Schlägerei.
Sind wir verpflichtet, auf ein Nachlasskonto zu überweisen, da die Besitzverhältnisse ja wegen des mangelnden Erbscheins noch gar nicht geklärt sind?