Alleine wirst du dabei nicht viel ändern.

Einfach nicht unterstützen.....

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Ich habe mir gestern eine Playstation 3 mit 320 Gigabyte Festplatte gekauft.

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http://www.japanthroughblueeyes.com/files/jtbe/pictures/buddy-jesus.jpg

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Wie konnte dein Handy UND dein i Pod ins Wasser fallen OHNE dass du es merkst?

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Ja

(Kurze) Lederhosen!!

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Ich bin es auch :-)

Was mir schon alles passiert ist:

1:Mein Laptop ist vom Tisch gefallen.

2:Ich bin in einem offenen Gitter mit dem Fuß stecken geblieben.

3:Ich bin über einen Teppich gestolpert und bin hingeflogen.

4:Ich habe heute unter einem Glastisch in eine Cola Flasche Mentos rein getan,den Korken zugedrecht und als der Korkrn mit der Flasche nach oben explodierte ist der Glastisch zersprungen.

5:Mir ist ein Handy in den Gulli gefallen.

und und und

Also siehst du jetzt mal dass su nicht der einzige bist und es nicht (so) schlimm ist.

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Vollendung des 16. Lebensjahres [Bearbeiten]Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, § 1303 BGB) Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) Einsichtsrecht ins Geburtenregister (adoptierte Kinder, § 62Vorlage:§§/Wartung/alt-URLPersonenstandsgesetz, bis 1. Januar § 61Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Abs. 2 PStG) Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder anderen Passes (§ 1 Gesetz über Personalausweise, ab 1. November 2010 § 1Vorlage:§§/Wartung/alt-URL PAuswG) Handlungsfähigkeit nach Asylverfahrensgesetz(§ 12) und Ausländerrecht (§ 80 Aufenthaltsgesetz) Einwilligung in Organentnahme nach Tod (§ 2 Abs. 2 TPG) Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung (§ 50 SGB IV) Aktives Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt Aktives Kommunalwahl- und Bürgerschaftswahlrecht (Landtag) im Land Bremen. Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanz- und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr (§ 4, § 5 Jugendschutzgesetz) Ende des Abgabeverbotes von Alkohol (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz) Altersgrenze bei Medien (FSK und USK) Führerscheinerwerb Klasse A1, M, S, L, T (§ 10Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Abs. 1 FeV) Ende des strafrechtlichen Schutzes bei Straftaten, die die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) beinhalten Ende des strafrechtlichen Schutzes bei sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener (§ 174 StGB) sowie von Jugendlichen (§ 182 StGB, hier Schutz überwiegend bis zum 18. Lebensjahr) und bei der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB) Erwerb der Segelfluglizenz (§ 23Vorlage:§§/Wartung/alt-URL LuftVZO)


Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/ListederAltersstufenimdeutschenRecht#Vollendungdes16.Lebensjahres

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  1. Cola trinken
  2. Bis 8 Uhr abends aufbleiben
  3. Sport Clips um 0:00 Uhr auf DSF schauen

und und und

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