Antwort
sekretariat
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Dich hat paragraf 1 Absatz 2 momentan zu interessieren, da du deine Probezeit 3 nicht vollendet hast. Ab 2.11.18 findet Paragraf 1 keine Anwendung mehr für dich.
du kannst also bis zum 1.11.18 einfach so kurzfristig fristlos kündigen, das geht.