Nein, die Meinungsfreiheit ist unantastbar und darf nicht aufgrund vermeintlicher Haßrede, die es im Strafrecht nicht gibt, eingeschränkt werden. Tatsächlich strafbare Inhalte werden ohnehin verfolgt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.