Hallo.
Ja, man kann sein Geschlecht auch rechtlich angleichen lassen. Das ist allerdings unabhängig von den OPs. Früher war es eine Vorraussetzung, sein Geschlecht körperlich angeglichen zu haben, um es rechtlich zu können, das ist jetzt nicht mehr so, da niemand zu einer OP (=Körperverletzung) gezwungen werden darf.
Für die Änderung braucht man zwei unabhängige Gutachten und muss einen Antrag inklusive "transsexuellem Lebenslauf" stellen. Die Kosten dafür trägt man leider selber. Es gibt im Internet Vorlagen für diesen Antrag.
VG
Basti