Deinen Schilderungen entnehme ich, dass sie bereits Alkoholikerin ist und den Stoff braucht. Und diese ominöse Freundin dürfte zusammen mit Deiner Mutter trinken - richtig? Kein Wunder, dass sie Dich schlechtredet, denn Du willst ihr deine Mutter, ihre Saufkumpanin, wegnehmen ... Das Problem bei Alkoholikern ist, dass sie erst dann Hilfe annehmen, wenn sie einsehen, dass sie a) Alkoholiker sind und b) da nicht mehr ohne professionelle Hilfe rauskommen! Alkoholiker schaffen es zwar nur alleine, aber alleine schaffen sie es nicht!

Vielleicht, aber auch nur vielleicht, hilft es ja, ihr ihr Problem deutlich zu machen, wenn Du sie mal in einem nüchternen Moment fragst, ob sie auch jeden Abend einen halben Liter Schnaps trinken würde. Vermutlich würde sie entrüstet abwinken. Dann kannst Du ihr ja mal vorhalten, dass sie im Grunde genau dies tut: 2,5 Flaschen Wein á 0,75 Liter á 10 vol% enthalten insgesamt 187,5 Gramm reinen Alkohol - also genau so viel wie 0,5 l Wodka á 37 vol%!!

Wenn das nicht hilft, dann musst Du die Reissleine ziehen, bevor DU daran kaputt gehst. Wenn ich richtig gerechnet habe, bist Du 20 - und damit volljährig. Dann musst Du Dich selbst schützen und ausziehen (falls Du noch bei ihr wohnst). Sie muss mitkriegen, dass auch der Rest der Familie (Du) wegbricht, wenn sie sich nicht helfen lassen will!

Mehr kannst Du nicht machen - schütze Dich selbst, in dem Du sie vor die Alternative stellst: entweder der Alkohol oder Du. Und wenn sie die Dir unangenehme Variante, den Alkohol, vorzieht: Dann zieh die Ankündigung durch! Mach ihr klar, dass Du als ihre Tochter ihr gerne hilfst, wenn sie etwas dagegen machen will - aber nicht, wenn sie weiter saufen will!

Entschuldige die drastischen Worte - aber Alkoholiker verstehen leider nur Klartext (bin selber einer)!

Vielleicht gehst Du ja auch mal zu einer Suchtberatung in Deiner Nähe und fragst da u.a. auch mal nach einer Angehörigen-Gruppe. Glaub mir: Du stehst mit Deinen Problemen (leider) nicht alleine! Hier mal 2 Internetadressen, die Dir vielleicht helfen bzw. ein paar Infos geben können:

http://www.a-connect.de/hilfea.php

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Am Besten im Präsidium/Pressestelle anrufen und nachfragen: http://www.polizei.nrw.de/hamm/artikel__3554.html

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Warum ich rausgewunken wurde weiß ich auch nicht..

Wahrscheinlich reine Routinekontrolle (nennt sich "Allgemeine Verkehrskontrolle") - da muss man nix falsch gemacht haben, da kann es jeden "erwischen".

Kommt da wohl noch was oder ist die Sache erledigt?

Wenn man eine Strafe hat bezahlen müssen (15,-€ wegen nicht Mitführen des Führerscheins), kommt nix mehr nach/kann nix mehr nachkommen.

Ich muss nämlich eig. eine Brille tragen

DANN TRAG SIE AUCH (oder eben Kontaktlinsen)! Lass mal plötzlich ein Kind/Oma/Opa über die Straße gehen - und man sieht es nicht (rechtzeitig) ... Oder man sieht nicht, dass der Vordermann bremst und dessen Bremslichter gehen nicht ... oder irgend etwas anderes :(( "Och, tut mir leid, hab meine Brille vergessen!" ist dann - glaube ich - keine wirkliche Entschuldigung - vor allem den Angehörigen gegenüber nicht.

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Nein, heilen kann man die PNP nicht. Wenn man allerdings aufhört, Alkohol zu konsumieren, also trocken lebt, kann man den Krankheitsverlauf stoppen und - mit einigem Training - wieder halbwegs vernünftig laufen. Ich kenne 2 Leute aus meiner Selbsthilfegruppe, die sind damals mühsam am Rollator laufend (sofern man das als LAUFEN bezeichnen konnte) bei uns aufgeschlagen. Heute - ein paar Jahre später - sieht man es ihnen kaum noch an. Allerdings haben sie immer noch Schwierigkeiten, z.Bsp. das Gleichgewicht zu halten, da die Nerven in den Beinen, insbesondere den Füßen/Fußsohlen nachhaltig geschädigt sind.

Und was sagt uns das? Aufhören zu saufen! :)

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Frag doch einfach mal bei einer Polizeidienststelle nach, wie Du in Leipzig an einen Praktikumsplatz kommen kannst. Bei uns in Berlin werden solche Praktikumsplätze generell über die Schulen vergeben - d.h., man kann sich nicht direkt bei der Polizei um einen solchen Platz bewerben, sondern muss sich an die Schulleitung wenden.

http://www.polizei.sachsen.de/de/pdl.htm

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Das Beste wäre, Du gehst nochmal auf die Wache, wo Du Dein Praktikum hattest. Dort erklärst Du den Kollegen das "Problem". Ich denke mal, dass Du ihnen bedenkenlos "Löcher in den Bauch" fragen kannst. Und das bringt Dir garantiert mehr, als wenn ich oder ein anderer Kollege hier versuchen, Dir auf diesem Weg was zu erklären. Oder Andere, die davon keine Ahnung haben ...

Und dass die Kollegen (im Allgemeinen) nicht beissen, wirst Du ja gemerkt haben ;)

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Tja, es nu mal bei der Polizei so wie fast überall: Es gibt immer welche, die verdienen mehr, die anderen weniger. Das Problem: alle bekommen (je nach Dienstgrad und Besoldungsdienstalter) gleich viel/wenig. Jeder fängt "unten" an und kann sich dann hocharbeiten bis zum Enddienstgrad oder die Schule besuchen (Studium), um in den gehobenen/höheren Dienst zu wechseln. Und wer ganz an die Spitze will, muss darauf achten, dass er das "richtige" Parteibuch in der Tasche hat [kenne ich doch von irgendwoher :( ...]

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B hatte voraus gesehen das ihr Handeln die Strickjacke der A beschädigen würde und sie wusste auch das es ausgereicht hätte die A am Arm oder an der Schulter festzuhalten aber vor entsetzen konnte B sich nicht bremsen .

Arg konstruiert, aber was soll's: Da hier kein Vorsatz (weder bedingter noch unbedingter Vorsatz) vorliegt, maximal Fahrlässigkeit, ist diese "Sachbeschädigung" auch nicht gemäß § 303 StGB strafbar. Denn eine "fahrlässige Sachbeschädigung" ist im StGB nicht vorgesehen. Und im vorliegenden Fall ist sie durch den "rechtfertigenden Notstand" gemäß § 34 StGB abgedeckt.

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http://www.office-loesung.de/index3.php?sid=def14d0a24e8e7b7cb2a78ff28a39229

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was kann ich jetzt tun

Entweder weiter am PC spielen oder zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Was machen die polizisten wenn ich dort anrufe und den fall melde?

Höchstwahrscheinlich die Anzeige aufnehmen und den Roller zur Fahndung ausschreiben ...

Bist Du eigentlich schon alt genug um Roller zu fahren? Oder ist das so ein Holzroller??

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Missbrauch von Notrufen (http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html)

Wir hatten mal so einen "Spaßvogel", der meinte auch, seine eine Gehirnzelle für ständige Anrufe auf der Wache wegen solchem Schwachsinn benutzen zu müssen. Nun - auch wenn er nicht die 110 gewählt hatte - das Gericht hat den Direktanschluß der Wache dem gleichgesetzt und seine Anrufe vierstellig honoriert :D

Also, Du Knalldrops: Wenn Du zuviel Kohle hast, leg los!!

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Polizist auf der Anklagebank.

Um es kurz und auf den Punkt zu bringen:

Ich wurde zusammengeschlagen von einem Polizisten, nicht im Dienst, und seinem Schwager. Der Polizist hielt mich von vorne an den Händen der Schwager schlug mit der Flasche auf den Hinterkopf. Als ich auf dem Boden lag traten die auf mich ein bis zur meiner Bewusstlosigkeit.

Am 3. Januar der erste Verhandlungstag. Die Tat beobachteten zwei Zeugen die auch Ausgesagt haben. Drei Wochen später , am 24. Januar, immer noch Beweisaufnahme. Von deren Seite zwei Zeugen und von meiner Seite noch zwei Zeugen. Am Mittwoch wollte der Richter den Tatort ansehen und drei Wochen später wollte er noch med. Sachverständiger hören und den Arzt der mein Kopf nähte und Glas aus der Wunde holte.

Die Fehler: Zum zweiten Verhandlungstag (24. Januar) wurden keine Zeugenladungen vom Gericht verschickt, ich musste während der Verhandlung anrufen und bestellen. Die wurden auch nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, obwohl eine Waffe (die Flasche) und sie gemeinschaftlich gehandelt haben. Die Polizei verweigerte die Notrufaufnahmen rauszurücken und in den Berichten nicht die Wahrheit geschrieben – die haben keine kaputte Flasche am Tatort gesehen, Zeugen die aus den Häusern rauskamen haben nichts gesehen. (in Wahrheit haben die keinen befragt).

Jetzt kommt die Pointe: zwei Tage vor der Tatortbesichtigung (11. Februar) bekam ich ein Brief – das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO für die Dauer von sechs Monaten vorläufig eingestellt. Und die beiden müssen an mich insgesamt 1500 € zur Wiedergutmachung zahlen.

Mit dem Beschluss bricht für mich die Welt zusammen. Was soll der Scheiß – wer soll sich an die Gesetze halten, wenn sich schon die Staatsanwaltschaft sich nicht daran hält – die durfte nach dem Gesetz der Eistellung zustimmen, den es ist kein Vergehen mehr?!

Wer soll sich an die Gesetze halten, wenn ein Gericht sich nicht da dran hält?! Ich als Nebenkläger bin mit der Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden, was kann ich tun.

P.S.: Für den emotional geschriebenen Text bitte ich um Verzeihung. Warum soll ich mich an die Gesetze halten, wenn die es nicht tun?!

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Die wurden auch nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, obwohl eine Waffe (die Flasche) und sie gemeinschaftlich gehandelt haben.

Wegen was sollten sie denn sonst angeklagt werden? Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung = gefährliche Körperverletzung, Benutzung eines gefährlichen Gegenstands (Flasche) = gefährliche Körperverletzung.

Du solltest Dir mal den § 153a StPO zu Gemüte führen. Denn dort heisst es in besagtem Absatz 2:

Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.

Das heisst, die ganze Verhandlung ist noch längst nicht zu Ende!! Sie wurde nur unterbrochen. Und da eine Verhandlung nicht länger als 3 Wochen "unterbrochen" werden darf (§ 229 StPO) und es hier aus mir unbekannten Gründen länger, nämlich 6 Monate, dauert, wird das Verfahren vorläufig eingestellt. Nach Ablauf dieser Frist geht es weiter!!!! Also beruhige Dich.

Wer soll sich an die Gesetze halten, wenn ein Gericht sich nicht da dran hält?!

Du siehst, es hält sich sehr wohl daran.

Ich als Nebenkläger bin mit der Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden, was kann ich tun.

Nichts - siehe Auszug aus § 153a StPO.

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man bekommt ja pro stern mehr geld.

Ja, denn mit jeder Beförderung ändert sich die Besoldungsgruppe.

http://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Polizeivollzugsbeamter-Polizeivollzugsbeamtin-Bundespolizei.html

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Ich nehme mal an, Du hast noch den Absendebeleg? Auch wenn nicht, würde ich erst einmal abwarten. Zum Einen ist eine Postlaufzeit von einer Woche bei Paketen/Päkchen noch normal. Und selbst wenn sie eine Anzeige erstattet - Betrüger wählen nicht den Zahlungsweg Paypal. Habe schon mehrere ähnliche Anzeigen bearbeitet - von daher kann ich dir nur raten: erst mal abwarten ... Nur mal so: man sollte generell Postbelege (egal, ob versicherter oder unversicherter Versand) und Schrift-/Emailverkehr solange aufheben/nicht löschen, bis der "Geschäftspartner" signalisiert, dass alles ok ist.

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Schau doch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Untauglicher_Versuch Ist hier ganz gut erklärt. Im Übrigen kann ich Krimskramskrums nur zustimmen - bin nur froh, dass ich nicht so ein kruses Prüfungsthema hatte. Naja, vielleicht waren vor 30 Jahren die Prüfungen auch etwas anders ...

Hihi - denke gerade an einen doppelt untauglichen Mordversuch an einer Leiche mit Wasserpistole ...

... kann das Gericht von einer Strafe absehen oder diese mildern, wenn der Täter die Untauglichkeit seines Versuchs aus grobem Unverstand verkannt hat.

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Bringt es Vorteile das Polizeistudium in Deutschland zu machen und dan in Österreich zu arbeiten bzw. ist das überhaupt möglich?

Das Problem dabei wäre, dass Du dann zweimal eine Ausbildung machen müsstest - denn in Österreich gelten nunmal andre Gesetze als hier in Deutschland. Auch wenn sie ähnlich sind.

Aber hier dürftest Du alle Infos für eine Ausbildung/Karriere in Österreich finden:

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/polizist/start.aspx

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Schau doch mal hier: http://www.polizei-einstellung.de/bewerbung-als-nichtdeutscher-oder-als-eu-burger-bei-der-polizei/2010/09/07/

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Welche Vorraussetzungen gelten da?

U.a. logisches Denkvermögen und die Fähigkeit, an den richtigen Stellen suchen zu können (gehört zur Ermittlungstätigkeit):

Einfach mal bei www.googleistdeinfreund.de die Schlagworte "Polizei" und "Einstellungsvoraussetzungen" eingeben - und Du erhältst in 0,34 Sekunden insgesamt 44.100 Treffer!

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bin ich Alkoholiker?

Ja - Du bist Alkoholiker und verar.schst hier alle, die Dir hier helfen wollen, obwohl Du keine Hilfe WILLST! Im November/Dezember (vor 3 Monaten) bist Du nach eigenen Angaben erst aus der Klinik wegen Deinem Alk-Problem raus - und hier drehen sich alle Deine Fragen nur um Alk: Du trinkst täglich eine Flasche Schnaps, kannst nix mehr essen, weil Du keinen Hunger hast (klar, flüssiges Brot geht einfacher) ... Wenn Du wirklich etwas gegen die Sucht unternehmen wolltest, würdest Du als allererstes Deine sogenannte Freundin in den Wind schiessen, die hier von "Zuckerwasser" redet. Und dann überleg Dir, ob Du hier nur die Zeit von ernsthaften GF-Usern verplempern und Dich nur bemitleiden lassen willst - oder ob Du noch Eier in der Hose hast und ernsthaft etwas gegen Deine Sucht unternehmen willst (also nicht nur labern)!

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Hilfe bei eventueller Alkoholvergiftung

Ich kam gerade nach Hause und meine Schwester lag komatös im Bett. Sie war auf einer Hausparty hat für ihre Verhältnisse wenig getrunken, aber dennoch wurde sie ziemlich betrunken. Sie hat mir erzählt das sie bewusstlos war und ein Freund sie daraufhin nach Hause gebracht hat, Hier hat sie 8 Stunden lang sich immer wieder erbrochen und tut es jetzt seit 2 Stunde auch noch. In den letzten zwei Stunden hat sie in meiner Anwesenheit gelbe Magensäure (?) erbrochen, Wasser und die Kohletablette die ich ihr aus Hilflosigkeit gegeben habe. Sie behält ergo also kein Wasser bei sich, ist leicheblass und kann geschweige denn aufstehen oder hochkommen. Sie erbricht sich noch im 20 Minuten Takt, was soll ich machen? Den Arzt rufen oder es gemeinsam mit ihr ausstehen?

Ich habe schon ergegoogelt, dass man bei eienr Alkoholvergiftung Krämpfe hat und friert, beides ist bei ihr aber nicht sonderlich der Fall. Kann mir jemand helfen? Weiterhin Kohletabletten, weil sie die ersten ja sowieso wieder erbrochen hat? Doch, gegen jedes Bauchgefühl etwas essen? Beispielsweise trockenes Weißbrot?

Ich würde ungern den Krankenwagen rufen auf einen Samstag. Meine Mom ist Lehrerin in einer Kleinstadt, die bringt mich um wenn sie das mitbekommt. Wenn es sei muss würde ich es aber machen. Noch eine Frage: Müsste das Schlimmste jetzt nicht vorbei sein, oder ist sie noch gefährdet und ich sollte sie ins KH bringen?

PS: ich brauch keine Belehrungen.

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Ich würde ungern den Krankenwagen rufen auf einen Samstag. Meine Mom ... bringt mich um wenn sie das mitbekommt.

Was meinst Du, wass sie tut, wenn Du hier weiter am PC sitzt und keinen Krankenwagen rufst und es Deiner Schwester immer schlechter geht?? Oder schlimmer - es zu spät wäre?

Ich werde dann jetzt mit ihr ins Krankenhaus fahren

Die einzig wahre Entscheidung!

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