Also hier wird ja viel Unfug erzählt.

  1. die Beweisumkehr ändert sich bereits nach 6 Monaten also nach 6 Monaten muß der Käufer evtl. nachweisen das die Ware bereits bei der Lieferung mängelbehaftet war. Unter 6 Monaten besteht Anspruch auf Nacherfüllung.
  2. es gibt ein Recht auf Ersatzlieferung bei Mangel nach § 439 Abs. 1 BGB. Der Käufer hat die Wahl zwischen Nachbesserung(Reparatur) oder Nachlieferung einer mängelfreien Ware (Ersatzlieferung)
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Durch das Entziehen der Einzugsgenehmigung in PayPal für Fressnapf hast du nur eine Änderung für die Zukunft gemacht. Die bereits getätigte Bestellung wird ausgeführt und ist durch PayPal bereits bezahlt worden und wird in den folgenden Tagen deinem Bankkonto belastet sprich abgebucht.

Folge des Entzuges kann auch sein daß du bei Fressnapf jetzt nicht mehr mit PayPal bezahlen kannst oder der Einzug neu angelegt werden muß durch dich.

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