irgendwie liest man diese sich von selbst beantwortenden fragen jeden tag. wenn alles keinen sinn mehr macht, ist es am sinnvollsten dem sinnlosen einen sinn zu geben und zu.........
das ist deine schuld, nicht die der jobcentren. wenn du die alte wohnung erst zum 31.01.2013 kündigen konntest, kannst du nicht die neue schon zum 1.01.2013 anmieten. ist klar das sich die jobcentren streuben.
allerdings darf dein altes jobcnter die miete nicht einfach so ab 1.01.2013 einstellen, nur weil du einen neuen mietvertrag unterschrieben hast. das geht nicht. du kannst unterschreiben was du möchtest.
für das jetzige zuständige jobcenter ist allein dein aktueller mietvertrag von belang. alles andere ist unwichtig. die müssen die miete für januar 2013 bezahlen, solange du dich in deinem jetzigen wohnort noch nicht vom alg 2 abgemeldet hast.
nur musst du dann mit deinem neuen vermieter ausmachen wie du die januar 2013 miete bezahlst.
melde dich spätestens anfang januar 2013 bei deinem jetzigem jobcenter und bitte um schriftliche bestätigung das die zahlung zum 31,01.2013 eingestellt wird. beim neuen jobcenter beantragst du ab 1.02.2013 alg 2 .hast also keine nachteile beim alg 2-bezug.
nur ein vermieter kann die januar 2013 miete erhalten. das ist deine schuld.
was hat das mit dem bundesland zu tun? es ist beides richtig. dreiviertel zwei. viertel vor zwei. und aber auch, wenn man sagt es ist 1:45 uhr. sachsen
die frage ist doch nicht dein ernst!!!!!!!!!!!! ja, natürlich war es gut!!!! es gab nie einen gott oder jesus und den wird es nie geben. wer an so etwas glaubt ist einfach nur............
wenn es ein schwachsinnsrecht gibt, dann ist es die religionsfreiheit. ein recht also was jemanden erlaubt an fiktive, unwirkliche, gestalten zu glauben. die bibel ist eine sektenähnliche, krankhafte schrift, deren logik sich entziffern lässt wie eine mumie.
evangelisch, katholisch, christlich - was soll das? wie kann man nur in eine kirche gehen und beten? wo steckt da der tiefere sinn? mentale kraft tanken? soll ich mal lachen?
Schreib bitte so:
Durch eine Stellenanzeige der Agentur für Arbeit bin ich auf ihre Firma aufmerksam geworden.
Das was in den Klammern beim Bewerbungsschreiben steht aufjedenfall weg lassen.
Das Wort "Außerdem" weg lassen.
Vielleicht noch ein, zwei Stärken mit unter bringen. Noch irgendwas schreiben, was dich interessant macht. Sonst klingt die Bewebung zu sehr nach Standard.
lass dir einfach nochmal vom jobcenter schriftlich geben das die kosten der neuen unterkunft angemessen sind und vom amt übernommen werden. sobald du diese schriftliche bestätigung hast, kannst du umziehen.
denn du zahlst die kaution und den umzug ja eh aus eigener tasche. also brauchst du nur die kostenbestätigung vom amt.
du brauchst vom amt keine genehmigung zum umzug. wenn du ohne umzugsgenehmigung umziehst, kann dir gar nix passieren. wichtig ist nur die kostenbestätigung. gemäß § 11 grundgesetz hast du das grundrecht auf freizügigkeit im gesamten bundesgebiet.
du kannst dich in deutschland frei bewegen, aufhalten, umziehen und sonstiges wie du lustig bist. :-)
nicht beide zusammen einladen. ist das so schwer?
deine frage ist jetzt also ob ritzen eine sucht ist? was erwartest du denn jetzt für antworten? wenn du es früher ständig gemacht hast, war es bei dir eine sucht. mach es nie wieder und denk nicht mal dran es je wieder zu tun!!!
würdest du auch jemanden jeden monat 50€ geben, der dir dafür jedesmal ein stück bein abschneidet? rauchen ist das selbe. nur das das nicht unbedingt deinem bein, sehr wohl aber deiner lunge schadet. keine angst vor krebs?
grenzwertig. klar kann er sie wirklich lieben. aber ich vermute das er sie nur als matratze sieht und ausnutzen möchte. das kann funktionieren, aber im alltag wird es schwierig.
das schüler nicht mehr durch den staat gefördert werden ist sehr ärgerlich, rechtfertigt aber keine straftaten. vorbestraft wirst du auf gar keinen fall sein.
sobald du das bußgeld möglichst schnell bezahlt hast, unbedingt eine quittung geben lassen oder den kontoauszug nehmen. je nachdem wie du zahlst.
eine kopie davon machen und ein schreiben an die staatsanwaltschaft aufsetzen:
name, geburtsdatum datum anschrift
Werte Justiz,
am.......bin ich ohne führen einer Fahrkarte in der Straßenbah/im Bus/S-Bahn/U-Bahn gestiegen und dort kontrolliert worden.
Daraufhin erhielt ich eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen.
Ich möchte ihnen sagen das mir das ganze sehr leid tut und dies eine absolute Ausnahme war. Natürlich bin ich mir meiner Schuld bewusst.
Die Strafe von 40€ habe ich umgehend beglichen. (Anlage)
Bitte sehen Sie daher von einer Strafverfolgung ab.
Anlage in Kopie
mit freundlichen Grüßen
unterschrift
so abschicken und cool bleiben. verfahren wird zu 99,99% eingestellt, wenn du bisher noch nicht weiter in erscheinung getreten bist. dein geburtsdatum ist daher wichtig, falls du noch kein aktenzeichen hast.
warum musst du denn im januar 2013 raus, wenn das haus erst im juli 2013 saniert wird? das schreiben musste spätetestens am 3.11.2012 bei dir gewesen sein. also du musst am 3.11.2012 einen länglichen, blauen zettel im briefkasten von der post gehabt haben, mit der du das einschreiben abgeholt hast.
hattest du den blauen zettel erst am montag, 5.11.2012, im briefkasten, gilt die kündigung erst zum 28.02.2013 bzw. ist sie aus formalen gründen ungültig.
es hat nichts damit zu tun ob du deine miete pünktlich zahlst. 3 monate kündigungsfrist sind grundsätzlich richtig. erst wenn du mindestens 7 jahre dort wohnen würdest, hättest du 6 monate kündigungsfrist/schutz.
also die wohnung nur wegen einer anstehenden sanierung zu kündigen, halte ich für rechtswiedrig. das geht so nicht. wenn es eine vollsanierung werden soll und man deswegen dort nicht wohnen kann, dann muss euch eine ordentliche übergangswohnung angeboten werden.
aber man kann euch nicht kündigen. widersprich der kündigung schriftlch. nicht per einschreiben abschicken. das ist raus geschmissenes geld. stattdessen lässt du den "widerspruch" von einen vertrauten für den korrekten inhalt und die zustellung unterschreiben. und mach davon eine kopie.
lass dir das nicht gefallen. dein vermieter kann dich ohne einen gerichtlichen räumungsbefehl nicht aus der wohnung weisen. versucht er das, rufe sofort die polizei und zeige ihn wegen (versuchten) hausfriedensbruch an.
dann bekommst du für 3 monate eine 10%-sanktion. kann schon ab 1.12.2012 sein. vorher musst du aber unbedingt eine schriftliche anhörung vom jobcenter erhalten. also du sollst dich dazu äussern können warum du den termin nicht wahr genommen hast.
eine sanktion - egal aus welchen grund - ist aber so oder so unzulässig. denn die verstößt gegen das grundgesetz.
wende dich per freundschaftsanfrage oder sonstwie (siehe mein profil) an mich und ich kann die sanktion verhindern. das ist mein ernst.
selbstverständlich kannst du die umzugsgenehmigung beantragen. als begründung gibst du an, dass deine gesamte familie in bayern wohnt (soziale bindungen) und in bayern wesentlich mehr chancen auf arbeit bestehen als in deinem "dorf".
das sollte reichen. lass dir die umzugsgenehmigung und die bestätigung der kostenübernahme des umzugs auf jedenfall schriftlich bestätigen.
den umzug von einer zusage der arbeit abhängig zu machen, wie es der ""experte"" vor mir geantwortet hat, ist lebens- und praxisfremd.
also grundsätzlich musst du dich nicht wegen einer solch banalen ordnungswidrigkeit durchsuchen lassen. zwar ist rauchen abartig und gefährlich und absolut ok, dass es erst ab 18 jahre ist. aber du musst dich nicht ohne vorwarnung durchsuchen lassen.
der mann vom ordnungsamt hat am anfang, also wenn er dich das erste mal anspricht, seinen dienstausweis zu zeigen. und er muss dich unbedingt vorher fragen, ob du mit einer durchsuchung einverstanden bist. gegen deinen willen darf dich nur die polizei durchsuchen. aber auch dann wieder nur wenn dies verhältnismäßig ist.
du kannst die durchsuchung vom ordnungsamt also verweigern. das gilt erst recht wenn du ein mädchen bist. dann dürfen dich überhaupt gar keine männer durchsuchen.
lass dich nie wieder einfach so von einem menschen durchsuchen. wenn du ein mädchen bist, war es sexuelle belästigung was der ordnungsamt-mitarbeiter getan hat. wenn es überhaupt einer war.
du meinst bestimmt das du vom 21.12.2012 bis 2.01.2013 urlaub bekommen hast. dein urlaub wurde genehmigt und du darfst ihn somit antreten. sofern du das schriftlich hast. schriftlich ist immer besser. sonst können die ja irgend einen mist erzählen.
ob andere alg 2-bezieher urlaub bekommen und ob diese in der gleichen maßnahme sind wie du, ist völlig irrelevant.
der andere maßnahmeteilnehmer war in letzter zeit vielleicht nicht so zuverlässig und kooperativ mit dem jobcenter und daher erhält er zur strafe keinen urlaub.
aber du hast deinen urlaub, den kann dir keiner mehr nehmen. lass es dir aber schriftlich geben. auch wenn der sachbearbeiter sagt das es im computer steht.
geh auf den schalter rechts des handys. als ob du es ausschalten möchtest. da müsste was von datennetzmodus stehen. ist der aktiviert? wenn nein, dann aktivier ihn.
wenn du dich persönlich an mich wendest (freundschaftsanfrage, oder kontakt siehe mein profil), dann ist die sanktionen in maximal 6 wochen geschichte.
du bist doch selbst schuld, wenn du beim ersten richtigen kontakt mit ihm den liebesakt vollziehst. seine aussage das du bei beziehung gehen sollst und bei sex bleiben kannst, sagt doch alles. du bist für ihn eine matratze. mehr nicht.
in ein taschentuch niesen und in selbiges kräftig ausschnauben.