Der Verfassungsschutz ist die Instanz, die die Verfassung schützt. Eigentlich muss die Verfassung nicht geschützt werden, wenn sich jeder an sie hält. Das ist nicht anders, wie bei jedem einem anderen Gesetz. Wer sich gegen ein Gesetz, was die Verfassung ja in gewisser Weise auch ist, verhält, wird aufgrund dieser Gesetze als gesetzesbrecherisch betitelt, bzw. verfassungsfeindlich, denn er agiert gegen sie, wie gegen einen Feind.
Ändert man die Verfassung dahingehend, dass es OK ist, wenn man sich frei gegen sie wenden darf, dann ist sie nutzlos! So wie ein Gesetz z.B. gegen Vergewaltigung. Wenn es beinhaltet, dass damit der Vergewaltiger das Recht hat, es nicht zu befolgen, weil damit seine Freiheit (zu vergewaltigen) eingeschränkt/untersagt wird, muss auch akzeptieren, dass der/die Vergewaltigte damit einverstanden ist. Denn mit dieser Auslegung wird ja ihr Anliegen, nicht vergewaltigt zu werden, dadurch außer Kraft gesetzt, dass damkit ja der Vergewaltiger in seiner Freiheit behindert wird.
Die AFD ist in dieser Hinsicht variabel.
A) Wenn es darum geht, dass das Verfassungsgericht ihre Ambitionen, anderen Schaden zuzufügen, kritisiert, plärrt sie, sie werde in ihrem demokratischen Recht, das zu tun, was sie möchte, behindert.
B) Wenn es darum geht, dass der Verfassungsschutz nicht akzeptiert, dass die AFD gegen diese Verfassung (Gesetze) verstößt, plärrt die AFD, das müsse er aber, ungeachtet der Auswirkung, dass damit eben die Unversehrtheit der Verfassung ausgehebelt wird.
Für einfache Geister: Am liebsten wäre es der AFD wohl, sie selbst würde den Verfassungsschutz kontrollieren. Dann wäre die Demokratie laut ihrer Meinung wieder hergestellt. Also eine freie demokratische Meinung, dass die AFD rechtsextrem ist.
Aber hoppla - das ist doch eigentlich schon so? Oder nicht?