Schauen Sie in die Versicherungsbedingungen dieser Rechtsschutzversicherung, da werden Ihnen alle Fragen beantwortet. Bei vielen Anbietern sind Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, solange diese nicht verheiratet sind, noch daheim wohnen und kein eigenens Einkommen erwirtschaften (außer Erstausbildung, Studium).
Sollten Sie den Punkt in den Versicherungsbedingungen nicht finden, hilft oftmals ein kurzer Anruf bei der Versicherungsgesellschaft oder Ihrem Versicherungsvermittler/makler.
Verkehrs-Rechtsschutz für ein Fahrzeug, welches auf Ihren Namen zugelassen ist haben Sie ab dem 18. Lebensjahr in keinem Fall mehr.