" Is für Feiern und Shisha rausgegangen. "

Also wenn Sie es nichtmal schaffen mit 16 Jahren soweit im voraus mit Ihrem Geld umzugehen, ist es wohl echt gut, dass Sie keines mehr haben. Und eine gewisse "Reserve" sollte man doch haben um nicht wegen 10€ in Bredouille zu geraten...

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Es gibt Angebote im Bereich der Weiterbildung:

  • Fachwirtin für Erziehungswesen
  • Betriebswirtin für Sozialwesen
  • Fachlehrerin an Sonderschulen
  • Sonder- oder Heilpädagoge
  • Qualitätsbeauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen

Oder eben Qualifizierungslehrgänge in folgenden Bereichen: 

  • Erziehung, Pädagogik - allgemein
  • Erziehung, Früh- und Vorschulpädagogik
  • Heimerziehung
  • Horterziehung
  • Elternberatung, Elternarbeit, Erziehungsberatung
  • Jugendarbeit, Jugendhilfe
  • Sport- und Spielarten
  • Musikpädagogik
  • Kochen, Diätwesen, Ernährung, Hauswirtschaft
  • Hygiene - Fachfortbildung
  • Sozialarbeit, Sozialpädagogik - allgemein
  • Entwicklungspsychologie

Ansonsten sollte Ihnen diese Webseite weiterhelfen können... www. g i d f .de (ohne Leerzeichen eingeben)

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Wenn es den wirklich so offensichtlich wäre, welches Produkt ganz einfach mit Gewinn online verkaufbar ist, so würde hier sicherlich sofort jemand einsteigen.

Machen Sie sich einfach mal Gedanken, was die Kunden gerne online kaufen wollen, dafür aber kein richtiger Markt oder Anbieter vorhanden sind. Ich denke gerade im Bereich Massenwaren (Hifi, Elektro,...) wird es sehr schwer sich über Wasser halten zu können, wenn Sie nicht eine gewisse Größe haben.

Der Bereich Unterhaltungselektronik- und Handyreparatur wird sicherlich eine Zukunft haben, da diese Geräte immer schneller kaputt gehen und die Leute Ihre teuren Smartphones oft reparieren lassen statt für viel Geld wieder ein neues zu kaufen.

Ansonsten einfach mal hinsetzen und sich Gedanken machen...

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Solch eine Information finden Sie i.d.R. in Ihrem neuen Ausbildungsvertrag. Im zweiten Lehrjahr ist man ab dem 13 Monat, in Ihrem Beispiel ist dies der 01.08.2014.

Sicherlich kann es auch sein das Ihr neuer Arbeitgeber erst ab dem 01.09. oder 01.10. das zweite Lehrjahr ansieht, was definitiv falsch ist. Hier würde ich mit meinem Arbeitgeber nochmal Rücksprache halten und bei Ablehnung darauf hinweisen, dass Sie ja einen Vorteil gegenüber einem Azubi haben, der erst zum 01.09. begonnen hat (2 Monate mehr Erfahrung).

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