Um in Deutschland als Immobilienmakler tätig zu werden, sind bestimmte rechtliche Voraussetzungen und Qualifikationen erforderlich. Zunächst benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes erteilt und setzt voraus, dass Sie persönlich zuverlässig sind und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen können. Weitere Informationen zur Beantragung dieser Erlaubnis finden Sie hier:

Obwohl der Beruf des Immobilienmaklers in Deutschland nicht geschützt ist und keine spezifische Ausbildung erfordert, ist es dennoch ratsam, fundiertes Fachwissen zu erwerben. Dies kann durch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau, ein Studium im Bereich Immobilienwirtschaft oder durch spezifische Weiterbildungen, beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), erfolgen.

https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/immobilienmakler-in-34c-gewo-die-erlaubnisbeantragung/

Zusätzlich sind bestimmte persönliche Kompetenzen für den Erfolg in diesem Beruf wichtig. Dazu gehören Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, Eigeninitiative, Flexibilität sowie eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung. Ein professionelles Auftreten und Empathie im Umgang mit Kunden sind ebenfalls entscheidend.

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Für die Beantragung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
  • Bescheinigung des Finanzamts über steuerliche Unbedenklichkeit
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Die Kosten für die Erlaubnis variieren je nach Region und können zwischen 300 und 2.000 Euro liegen.

https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/immobilienmakler-in-34c-gewo-die-erlaubnisbeantragung/

Zusammenfassend erfordert der Weg zum Immobilienmakler in Deutschland die Beantragung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, den Erwerb relevanter Fachkenntnisse sowie die Entwicklung wichtiger persönlicher Kompetenzen.

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Um in Deutschland als Immobilienmakler tätig zu werden, sind bestimmte rechtliche Voraussetzungen und Qualifikationen erforderlich. Zunächst benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes erteilt und setzt voraus, dass Sie persönlich zuverlässig sind und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen können. Weitere Informationen zur Beantragung dieser Erlaubnis finden Sie hier:

Obwohl der Beruf des Immobilienmaklers in Deutschland nicht geschützt ist und keine spezifische Ausbildung erfordert, ist es dennoch ratsam, fundiertes Fachwissen zu erwerben. Dies kann durch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau, ein Studium im Bereich Immobilienwirtschaft oder durch spezifische Weiterbildungen, beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), erfolgen.

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Zusätzlich sind bestimmte persönliche Kompetenzen für den Erfolg in diesem Beruf wichtig. Dazu gehören Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, Eigeninitiative, Flexibilität sowie eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung. Ein professionelles Auftreten und Empathie im Umgang mit Kunden sind ebenfalls entscheidend.

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Für die Beantragung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
  • Bescheinigung des Finanzamts über steuerliche Unbedenklichkeit
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Die Kosten für die Erlaubnis variieren je nach Region und können zwischen 300 und 2.000 Euro liegen.

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Zusammenfassend erfordert der Weg zum Immobilienmakler in Deutschland die Beantragung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, den Erwerb relevanter Fachkenntnisse sowie die Entwicklung wichtiger persönlicher Kompetenzen.

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Das spielt keine Rolle. Hier sind die Erlaubnisvoraussetzungen genau erläuert:

Immobiliardarlehensvermittler:innen

https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/immobiliardarlehensvermittler-in-34i-gewo-die-erlaubnisbeantragung/

Finanzanlagenvermittler:innen

https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/finanzanlagenvermittler-in-34f-gewo-die-erlaubnisbeantragung/

Immobilienmakler:innen

https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/immobilienmakler-in-34c-gewo-die-erlaubnisbeantragung/

Versicherungsvermittler:innen

https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/versicherungsvermittler-in-34d-gewo-die-erlaubnisbeantragung/

Wohnimmobilienverwalter:innen

https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/wohnimmobilienverwalter-in-34c-gewo-die-erlaubnisbeantragung/

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen. LG

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Hier ist das Thema umfassend erläutert und einfach erklärt: https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/immobiliardarlehensvermittler-in-34i-gewo-die-erlaubnisbeantragung/ LG

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Welche Voraussetzungen gibt es für die Erlaubniserteilung nach § 34i GewO?
  1. gewerberechtliche Zuverlässigkeit
  2. Der Nachweis erfolgt in der Regel über das polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ("Behördenführungszeugnis") und einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister. 
  3. geordnete Vermögensverhältnisse
  4. Diese werden u.a. über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörden sowie Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnisses des Vollstreckungsgerichts und des Insolvenzverzeichnis nachgewiesen. (Finden Sie hier Ihr zuständiges Insolvenzgericht und hier die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zu erhalten.)
  5. Nachweis Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) gemäß § 9 ff ImmVermV.
  6. Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate alt sein.
  7. Nachweis seiner Sachkunde. Das geht entweder über die Sachkundeprüfung zum „Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ oder den Nachweis einer gleichwertigen Berufsqualifikation .
  8. Der Gewerbetreibende muss seine Hauptniederlassung oder seinen Hauptsitz im Inland haben und seine Tätigkeit als Immobiliendarlehensvermittler auch im Inland ausüben.
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Ja, rufen Sie uns doch einfach an. Hier mehr dazu: https://akademie-fuer-finanzberatung.de/ihk-sachkunde/immobiliardarlehensfachmann LG

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Ein Lehrgang dauer etwas 4 Monate ca. 89 Stunden. https://akademie-fuer-finanzberatung.de/ihk-sachkunde/immobiliardarlehensfachmann LG

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Hier erfahren Sie mehr zum Thema Lehrgang: https://akademie-fuer-finanzberatung.de/ihk-sachkunde/immobiliardarlehensfachmann

Und hier zum Thema Erlaubnis: https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/immobiliardarlehensvermittler-in-34i-gewo-die-erlaubnisbeantragung/

Lieben Gruß

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Hier erfahren Sie alles zu dem Weiterbildungsinhalten: https://akademie-fuer-finanzberatung.de/ihk-sachkunde/versicherungsfachmann

Mit freundlichen Grüßen

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Hier erfahren Sie alles zum Thema: https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/versicherungsvermittler-in-34d-gewo-die-erlaubnisbeantragung/

Mit freundliche Grüßen

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