Um in Deutschland als Immobilienmakler tätig zu werden, sind bestimmte rechtliche Voraussetzungen und Qualifikationen erforderlich. Zunächst benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes erteilt und setzt voraus, dass Sie persönlich zuverlässig sind und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen können. Weitere Informationen zur Beantragung dieser Erlaubnis finden Sie hier:
Obwohl der Beruf des Immobilienmaklers in Deutschland nicht geschützt ist und keine spezifische Ausbildung erfordert, ist es dennoch ratsam, fundiertes Fachwissen zu erwerben. Dies kann durch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau, ein Studium im Bereich Immobilienwirtschaft oder durch spezifische Weiterbildungen, beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), erfolgen.
https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/immobilienmakler-in-34c-gewo-die-erlaubnisbeantragung/
Zusätzlich sind bestimmte persönliche Kompetenzen für den Erfolg in diesem Beruf wichtig. Dazu gehören Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, Eigeninitiative, Flexibilität sowie eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung. Ein professionelles Auftreten und Empathie im Umgang mit Kunden sind ebenfalls entscheidend.
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Für die Beantragung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Antragsformular
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Bescheinigung des Finanzamts über steuerliche Unbedenklichkeit
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Die Kosten für die Erlaubnis variieren je nach Region und können zwischen 300 und 2.000 Euro liegen.
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Zusammenfassend erfordert der Weg zum Immobilienmakler in Deutschland die Beantragung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, den Erwerb relevanter Fachkenntnisse sowie die Entwicklung wichtiger persönlicher Kompetenzen.