Junger Mann, da haben Sie sich aber was eingebrockt. Aber wenn es die richtige ist, wird sie es Ihnen schon nachsehen. Ich hab dem Heinricht damals aber auch erzählt, ich wäre schon volljährig und übel hat er mir das nachher nicht genommen.

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Jung geh doch mal wieder an die frische Luft, so ein Unfug mit den Ballerspielen und so, das verdirbt die Seele

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Die Jungens von heute sind ja viel zu selten an der frischen Luft. Geh doch mal wandern mit Deinen Kameraden oder mach Leibesübungen!

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Nein

Nein weil ich schon sehr alt bin und immer noch viele Affären habe aber mein Heinrich darf das nicht wissen

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Der Jung muss ja auch mal seine Freude haben mit so einem schönen Anblick deshalb ist das eine sehr schöne Idee. Aber es muss ja nicht eine andere sein, nicht wahr, auch über Sie freut er sich ja bestimmt. Für meinen Heinrich hab ich das damals auch immer gemacht und er hat sich immer sehr gefreut aber heute freut er sich nicht mehr so darüber...

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Mein Heinrich sagt ja immer: Schlimmes geschieht dem, der schlimmes tut. Deshalb geschieht Dir das ganz recht, junges Fräulein!

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Mein Heinrich hat ja damals in Dakota gearbeitet, als Lokführer. Er hat da noch viele schöne Bilder aus der Zeit und er hat mir auch erzählt dass es da viele von diesen "bitsches" geben soll.

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Es ist eigentlich meistens wie in Deutschland aber in den USA kann man in einem Verfahren "Einspruch" rufen und dann darf der andere nicht weiterreden. Und Mord heißt nicht nur wenn man das extra macht sondern man muss auch kaltblütig sein.

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Also mein Heinrich sagt ja immer: Wer nichts für sein Geld tut, kann auch keinen Lohn erwarten. Ich würde deshalb auf keinen Fall bezahlen, die müssen doch auch mal sehen, was für Konsequenzen ihr verhalten hat!

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Also zu meiner Zeit was das völlig undenkbar dass ein junger student ohne anzug zu solch einer wichtigen Prüfung geht! Das gilt natürlich ebenso für uns Frauen, ohne Hosenanzug geht da nichts.

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Eine sehr gute Frage! Tatsächlich hat der BGH vor einigen Jahren entschieden, dass man ein Gerät, wenn man es länger als sieben Stunden am Stück ausprobiert hat, kaufen muss, wie wenn du beim Bäcker ein Brötchen anfasst. Das Urteil findest Du unter NJW 1967, 1078. Es gibt aber eine Rechtslücke: Wenn Du zwischendurch das Gerät loslässst, gilt das nicht mehr.

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ich glaube schon weil jede schenkung ja quasi ein früheres Erbe ist. deshalb muss man das was der vater schon vor dem tot vererbt hat abziehen.

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