Man muss nicht, aber in manchen Fällen ist es sinnvoll. Der Unterhaltszahler kann nämlich fast 14 000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Ist diese Steuererleichterung höher als das, was man durch das Versteuern der Alimente zahlen muss, ist es gut, die Alimente zu versteuern. Allerdings muss man das mit dem Ex gut durchrechnen und sich dann auf einen Ausgleich einigen.

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Also so einen ähnlichen Mantel findest du bestimmt auch in billiger. Ich würde dafür die Internetseiten von H&M, Zara und Mango (incl. Mango Outlet) durchstöbern. Viel Erfolg

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In dem Vertrag der Lebensversicherung sollte stehen, dass das Bezugsrecht für die LV widerruflich ist. Dann ist es überhaupt kein Problem. Ist es als unwiderruflich ausgewiesen, dann benötigt man die Einverständnis des Expartners.

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Ja, auf den Behindertenparkplatz zu stehen kostet mehr als beispielsweise auf normalen Parkplätzen ohne gültigen Parkschein zu parken. Außerdem kann man auch sehr schnell abgeschleppt werden. 5 Minuten unerlaubtes Parken können schon ausreichen.

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Beim Kochen sollte man darauf achten, dass die Topfgröße genau auf die Herdplatte passt, damit keine Energie verloren geht. Außerdem sollte man immer mit Umluft oder heissluft backen, weil man dann den Ofen nicht vorheizen muss und dadurch Strom spart.

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Ja, wenn du mit deinem Einkommen über der Kindergeldgrenze liegst, dann musst du das Geld zurückzahlen. Für 2009 waren es 7680Euro ab 2010 darf man 8004 Euro verdienen. Deshalb sollte man während des Jahres immer wieder kontrollieren, wie viel man verdient und das Einkommen ein bisschen drosseln, wenn man nur knapp drüber liegt. Auch Belege aufheben, dann kann man eventuell Werbungskosten abschreiben.

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Ja, der Trend geht mittlerweile dazu, Kinder auch zu Nikolaus reich zu beschenken. Aber ich kann mich dir nur anschließen. Früher war Nikolaus eine Anlass, zu dem Kinder sich über ihr gutes Benehmen Gedanken gemacht haben. So sollte das auch sein, finde ich. Ein Schokoweihnachtsmann und ein paar andere Süßigkeiten reichen vollkommen aus.

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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es dabei Probleme gibt. Im schlimmsten Fall geben sie dir dafür eine Gutschrift und nicht das Geld zurück

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Wenn du verheiratet bist, kann man die günstigsten Steuerklassen selbst ermitteln und sich am Bürgeramt umschreiben lassen. Dafür benötigt man die Personalausweise und die Lohnsteuerkarten. Dabei ist wichtig, dass der, der am meisten verdient sich in die beste Lohnsteuerklasse (3) eintragen lässt.

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Da kann ich mich Mismid nur anschließen. Allerdings solltest du mal durchrechnen, ob sich der Aufwand lohnt. Denn wenn du nur innerhalb deiner Hausbank umlagerst, werden sich die Zinsen nicht stark unterscheiden.

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