Im SGB XII gibt es einen § 71, in dem geregelt ist, dass das Sozialamt zuständig ist für Hilfen bei der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung (sinngemäß) einer Wohnung, die den Bedürfnisen eines alten Menschen entspricht (zum Beispiel Wohnungszugang ohne Stufen, entsprechende Ausstattung im Sanitärbereich etc.). Das wäre die Grundlage, um von dort entsprechende Unterstützung zu erhalten. Eine weitere Bestimmung (sinngemäß) betrifft den Personekreis Menschen mit Behinderung. Auch hier heißt es: Hilfe bei der Beschaffung, der Ausstattung, dem Umbau und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht. Einkommensgrenze liegt bei ca. 720 Eur monatlich zuzüglich Kosten der Unterkunft. Die Schwiegermutter hätte also einen Hilfeanspruch. Zumal sich die Hilfe ja auch umsetzten lässt, weil ihr ja schon eine geeignete Wohnung gefunden habt. Zum Thema Pflegeversicherung hast Du schon einen hilfreichen Link.

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würde dir auch empfehlen einen antrag auf "neufeststellung" zu stellen, wenn die beeinträchtigungen im knie hinzu gekommen sind. kommt aber immer auf die auswirkungen an, also, wie sehr die beweglichkeit und belastbarkeit im vergleich zum "gesunden" eingeschränkt sind.

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Hi, hier in Hessen wird der Antrag bei den Versorgungsämtern gestellt. Anrufen und Antragsformular zuschicken lassen. Wesentliche Angaben sind dabei die behandelnden Ärzte, von denen das Amt dann Auskünfte einholt. Deine Frau sollte also möglichst aktuell bei Hausarzt und Fachärzten gewesen sein und diese auch darüber informieren, dass so eine Anfrage kommt. Dann wird aus allen Einschränkungen ein gesamt GdB (Grad der Behinderung) gebildet. Suche mal im Netzt nach "Anhaltspunkten für die ärztliche Begutachtung - Versorgungsamt". Link hab ich grad nicht zur Hand. Dort sind Prozente angegeben. Schwerbehindert ist man mit einem GdB ab 50%. Im Arbeitsverhältnis bietet er einen gewissen Schutz, weil AG dann bestimmte Füsorgepflichten hinsichtlich Art des Arbeitseinsatzes, Gestalung des Arbeitsplatzes, etc. hat. Bei gleicher Eignung sind Schwerbehinderte und ganz besonders Frauen bevorzugt einzustellen. Dann gibt es noch einen Steuerfreibetrag etc. Hängt aber alles von der Höhe des GdB und den Merkzeichen (G, aG, B, H, RF -gibt noch paar mehr) ab. Schwerbehinerte Arbeitnehmer können auch früher ohne Abschläge in Rente und es gibt Zusatzurlaub. Würde Deiner Frau auf jeden Fall raten, den Antrag zu stellen. Egal, wie es ausgeht. Viele Grüße

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Hi, leider etwas spät. Hörsturz hat oft mit Stress zu tun. Wenn nicht rechtzeitig behandelt wird, bleiben Dauerschäden wie Tinnitus. GdB- Erhöhung ist damit nicht unmittelbar verbunden. Wenn Du aber z.B. einen sehr stressigen Beruf hast, oder Deine Arbeitsbedingungen dazu beitragen, dass Du Stress ausgestzt bist (ist immer subjektiv), könnte ein Antrag auf Gleichstellung sinnvoll sein, damit Du in Zukunft besser vor Belastungen geschützt bist. sollte dies der Fall sein, wäre Dein Ansprechpartner die Schwerbehindertenvertretung bzw. Antragstellung beim Arbeitsamt. Liebe Grüße

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Hi, leider etwas spät. Infos sind auch zu finden auf http://www.frankfurt-handicap.de unter "Informationen der Behindertenbeauftragten" findest Du "Informationen zu Nachteilsausgleichen". Teilweise gibt es bei den Kommunen Unterschiede, z.B. was unentgeldlichen Eintritt betrifft. Liebe Grüße

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Hi, leider etwas spät. Hast Du schon einen Antrag auf Landesblindengeld gestellt? Dabei kommt es nur auf die Einschränkung des Sehvermögens an, es wird nicht auf die als notwendig anerkannten, vor allem körperlichen "Verrichtungen..", wie beim Pflegegeld abgestellt. Die Anträge auf Blindengeld werden hier in Frankfurt beim Sozialamt gestellt und dann weitergeleitet. Evtl. ist das in Deiner Heimatkommune anders. Liebe grüße

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Damit Dein Vater früher ohne Abzüge in Rente kann, muss er am Stichtag (müsste nochmal nachforschen wann genau) September 2001 ein bestimmtes Alter erreicht und gleichzeitig einen GdB von 50% haben. Wurde er vor oder nach dem Stichtag heruntergestuft? Vielleicht kannst Du die Zeiträume, wann welcher GdB zuerkannt wurde, nochmal genau nennen. Wann hat das Gericht 40% GdB zuerkannt? Kann mich den anderen Kommentaren nur anschließen. Ohne Anwalt und Gutachter kommt Ihr wohl nicht weiter und eine VdK Beratung sorgt sicher für mehr Klarheit. GGf. müsste der GdB ja auch rückwirkend zum Stichtag mit mindestens 50 anerkannt werden??

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