Hallo!
Diese Frage gehört am besten einem rechtskundigen gestellt, sprich einem Anwalt. Aus meinen Rechtsvorlesungen kann ich mich noch darauf besinnen, dass die Imobilie untrennbar mit dem Grund und Boden des Grundstücks verbunden ist. D.h. hierfür muss im Grundbuch des Grundstücks Du als Besitzerin bzw. Pächterin eingetragen sein. Die Grundbücher werden in Deutschland beim Grundbuchamt und in Baden Württemberg beim Notar aufbewahrt. Sollte Dein Exmann keine Ansprüche mehr haben, kann er sich als Pächter streichen lassen.