Führen Sie eine Unterlassungsklage gegen beide Frauen. Das Lärmprotokoll der Nachbarn nutzen. Mindern Sie die Gesamtmiete um 10% ab sofort. Der Vermieter ist ja über den Lärm informiert.

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Es steht zu vermuten, dass die Horizontalsperrung nicht mehr intakt ist, vielleicht sogar auch die Vertikalsperrung. Damit ist aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk, die dann die Raumluft befeuchtet. Dazu müsste ein Gutachter Messungen durchführen. Eine Instandsetzung ist seeehr teuer. Da scheut der Vermieter.

Folglich wäre eine Instandestzungsklage zu führen oder die Wohnung zu kündigen.

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Post mit Mängelmeldung an den Vermieter immer als Einwurfeinschreiben senden. Fristen setzen. Werden die Fristen nicht eingehalten, dann gerät der Vermieter in Verzug. Daraufhin kann nach § 536a eine Ersatzvornahme gestartet werden. Die Kosten werden nach § 556b gegen die Gesamtmiete aufgerechnet.

Dann ist der Mangel beseitigt und der Vermieter hat es bezahlt-

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Meldung an das Ordnungsamt wäre zweckmäßig.

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Es gibt drei Varianten der Vermietung für Menschen, die zusammen wohnen wollen aber nicht miteinander verwandt sind. Deine Variante:

Der Vermieter ist Hauptmieter und hat z.B. 2 Untermieter, mit denen er jeweils einen Mietvertrag geschlossen hat. Diese Untermietverträge kann der Vermieter nur nach den Kriterien kündigen , die auch für Wohnungsmietverträge gelten. §§ 573 ff BGB.

Außerordentliche und fristlose Kündigungen sind auch möglich § 543, 569 BGB.

Sonderfall: Der Hauptmieter hat die Zimmer der Untermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet, dann wäre eine Kündigung des UM ohne Grund bis zur Monatsmitte zum Monatsende möglich .

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Die volle Kaution steht dir zu. Und diese freche Forderung solltest du kontern, indem du von ihr 3 hälftige Gesamtmieten eintreibst, notfalls per Gerichtsverfahren.Oder hast du schriftlich auf ihre Mietzahlungen bis Mietende verzichtet?

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Es gilt das Gewerbemietrecht.

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Die Kündigung ist schlicht unwirksam, weil der Kündigungsgrund nicht ausreicht. Das bedeutet, du lehnst dich im Sessel zurück und ignorierst diese "Kündigung".

Der Vermieter könnte nun eine Klage auf Herausgabe der Mietwohnung anstrengen. Aber mit Sicherheit weist das Amtsgericht diese Klage zurück .

Solltest du zusammen mit deiner Mitbewohnerin eine Mieterpartei gebildet haben und damit einen Mietvertrag in Personenmehrheit geschlossen haben, dann ist die Kündigung der Frau ungesetzlich und die Handlung des Vermieters ebenso. Du hast doch der Kündigung nicht etwa zugestimmt?

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Mietminderung 100% ab Oktober 2024 bis Heizung,Wasser und Abwasser instandgesetzt wurde.

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Einzug in die Wohnung meiner Freundin - Ablehnung durch Vermieter, was tun?

Hallo zusammen,

ich würde gerne zu meiner Freundin in ihre Wohnung ziehen. Die Wohnung ist ausreichend groß (in anderen Wohnungen des Hauses leben ebenfalls zwei Personen bei gleicher Größe). 

Meine Freundin hat vor etwa einem Monat offiziell den Antrag beim Vermieter gestellt. Heute kam eine schriftliche Antwort, in der es heißt: „Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen können.

Nun sind wir uns unsicher, was wir als nächstes tun können. Da wir beide uns momentan in einer Ausbildung befinden und durch das Zusammenleben Kosten sparen möchten, wäre es für uns sinnvoll, zusammenzuziehen.

Eine telefonische Begründung des Vermieters lautete, dass meine Freundin im Februar eine Abmahnung wegen angeblicher Ruhestörung (der Wecker am Morgen hat einen Nachbarn gestört) erhalten habe und dies eventuell der Grund für die Ablehnung sei. Dies wird im Schreiben jedoch nicht erwähnt.

Meine Fragen:

1. Kann die Abmahnung wirklich ein Grund sein, den Einzug abzulehnen, obwohl es im Schreiben nicht aufgeführt wurde?

2. Würde sich etwas ändern, wenn meine Partnerin und ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen? Könnte der Vermieter den Einzug dann weiterhin verweigern?

3. Falls die Abmahnung kein triftiger Grund ist – welche Gründe könnte der Vermieter rechtlich geltend machen, um den Einzug abzulehnen?

Im übrigen, eine andere Wohnung könnten wir uns im Ort nicht leisten, da die Wohnungen ca. 150 Euro über der jetzigen liegen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße 

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§ 553 BGB, du als Mieterin kannst ein bechtigtes Interesse des Zuzuges des Partners nachweisen. Der Vermieter kann hier nicht auf zu kleine Wohnung verweisen und auch nicht in der Person deines Freundes eine missliebige Person erkennen. Daher ist die Absage des Vermieters unbegründet und nicht haltbar.

Erkläre dem Vermieter, dass du dein Recht notfalls auf gerichtlichen Weg durchsetzen wirst, wenn er dem Zugug weiterhin unbegründet widerspricht. Es gibt Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit. Beantrage ein schriftliches Verfahren am AG.

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Wasserleitungen werden nicht desinfiziert. Wenn aber im Warmwasserstrang Legionellen nachgewiesen wurden, dann ist Abhilfe zu schaffen, das kann auch zum Zeitpunkt deiner Anwesenheit stattfinden.

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Der Vermieter wollte wohl eine gegenseitigen Kündigsverzicht in den Mietvertrag einbinden. Hat er aber nicht! Dieser Mietvertrag ist jederzeit ordentlich kündbar.

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Dein Vermieter hat dir keine "Mieterhöhung" geschickt sondern vermutlich ein Mieterhöhungsverlangen samt Widerspruchsbelehrung und Zustimmungserklärung. Damit ist nicht geklärt, ob die beabsichtigte Mieterhöhung den gesetzlichen Vorschriften entspricht.Die einseitige Willenserklärung, bis 2028 keine weitere Mieterhöhung zu verlangen reicht nicht als Beweis der Richtigkeit der aktuellen Mieterhöhung.

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Du wirst doch nicht fixe Betriebskosten nach Personenanzahl im Mietvertrag vor zehn Jahren mit der Dame vereinbart haben? Hast du das mit den anderen Mietern auch zuvor so gemacht? Wenn jetzt alles geordnet ist, sind keine Änderungen mehr drin.

Welche Betriebskosten wurden denn ursprünglich nach Personenanzahl berechnet?

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Du unterschreibst den Mietvertrag , sendest ihn an den Vermieter, der Vermieter unterschreibt den Mietvertrag und sendet dir die Kopie zu. Nun ist der Mietvertrag wirksam und du kannst die erste Rate der Kaution überweisen. Zum Mietbeginn übernimmst du die Wohnung mit einem Übergabeprotokoll vom Vermieter und bezahlst die erste Miete. Nachweis der Zahlung der Miete und Kaution beachten.

Die erste Gesamtmiete ist mit Sicherheit zum Mietbeginn fällig und nicht vor Mietbeginn!!!

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Der Vermieter behält die Kaution, weil die Kaution für die Wohnung ausgestellt wurde und zwar bis zum wirksamen Mietende der Mieterpartei. Es istzweifelhaft, dass der Vermiete wirksam und schriftlich deine Entlassung aus dem Mietvertrag genehmigt hat. Hat deine EX das auch unterschrieben?

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