Antwort
Gemäß § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes hast du ab dem Tag des Einzuges 2 Wochen Zeit dich umzumelden.
Was brauchst du dafür?
- deinen Personalausweis
- die nach § 19 Absatz 1 BMG notwendige Wohnungsgeberbescheinigung, i.d.R. ausgefüllt und unterschrieben durch den Vermieter