Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen muss in Deutschland Umsatzsteuer abführen, wenn sich der Ort der Leistung in Deutschland befindet. Erfolgt eine Warenlieferung an einen Kunden oder eine Kundin von einem deutschen Lager aus, befindet sich der Ort der Lieferung im Lager (Ort des Beginns der Lieferung). Es wird deutsche Umsatzsteuer fällig.

Versandhandelsregelung: Handelt es sich jedoch um eine grenzüberschreitende Lieferung von einer deutschen Unternehmerin bzw. von einem deutschen Unternehmer an einen Privatkunden bzw. eine Privatkundin mit Wohnsitz in der EU (B2C-Umsätze), greift umsatzsteuerlich jedoch die sogenannte Versandhandelsregelung. Danach ist die Umsatzsteuer nicht mehr in Deutschland abzuführen, sondern im EU-Wohnsitzstaat des Privatkunden bzw. der Privatkundin, wenn bestimmte Netto-Umsatzschwellen bei Lieferung in ein EU-Land überschritten werden.

Beispiel:

Ein:e Unternehmer:in mit Ansässigkeit in Deutschland liefert in einem Jahr an Privatkunden oder eine Privatkundin in Italien Waren im Wert von 50.000 Euro. Da die für Italien geltende Lieferschwelle von 35.000 Euro überschritten ist, muss in Italien Umsatzsteuer abgeführt werden und nicht mehr in Deutschland. Das bedeutet, dass sich der:die Unternehmer:in in Italien umsatzsteuerlich registrieren lassen und Umsatzsteuererklärungen in Italien abgeben muss.

https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/eu-mehrwertsteuerreform-auswirkungen-auf-den-grenzueberschreitenden-handel/

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Theoretisch musst du diese jetzt verkaufen. Ich würde an deiner Stelle dem Käufer schreiben und behaupten dass die Schuhe kaputt gegangen sind und ihm 5-10€ als Wiedergutmachung anbieten.

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„In der Praxis kann allerdings auch ein wirksamer Gewährleistungsausschluss zur Haftung führen: Verschweigt der Verkäufer Mängel und Schäden z.B. an einem gebrauchten Wagen, ist die auch die richtige formulierte Klausel unwirksam.“

Die Frage hier ist ob du von den Mängeln wusstest oder ob der Käufer rumgepfuscht hat.

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Da solltest du vielleicht mal in so einer Teststelle nachfragen. Notfalls kannst du ja auch einfach hingehen und einen Test machen. Was soll schon passieren?

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Wenn du das Handy gebraucht verkaufst gibt es kein Problem.

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Sagt ein Nichtraucher zu einem Raucher: „Wenn du nicht rauchen würdest, hättest du dir jetzt einen Porsche kaufen können!“

Der Raucher fragt daraufhin: „Wo ist dein Porsche?“

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Ich habe keine Erfahrung damit aber ich kann dich beruhigen. Du hast nichts „illegales“ getan und musst nicht mit Konsequenzen rechnen.

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Wenn der Verkäufer die 400€ Tasche nicht zurück haben will dann ist diese Wahrscheinlich nur 10€ Wert und der Rückversand zu aufwendig/teuer. 😂

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Dann hast du dich wahrscheinlich erkältet. Von der Shisha kann das nicht kommen.

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