Du musst auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben! Ein Steuerberater lohnt sich, wenn du es nicht selber machen kannst! Wenn deine Einnahmen 17.500€ als Gewerbetreibender/Selbstständiger übersteigen musst du auch Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben! (in der Regel) Aber so wie ich das aus deinem Text heraus lese hast du wohl gar nichts gemacht! Ich würde an deiner Stelle einen Steuerberater aufsuchen, bevor es einen riesen Schlag tut und du mehrere tausend € Steuern auf einmal nachzahlen musst. Eine Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuererklärung musst du abgeben! Eine EInnahmen-Überschussrechnung natürlich auch! Viel Glück!

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Die Steuerklasse I bzw. III, wenn du verheiratet bist solltest du bei dem Job angeben wo du am meisten verdienst! Dann sind die steuerlichen monatlichen Abzüge geringer! Bei der Berechnung der Einkommensteuer, also bei der Jahreserklärung ist es dann egal! Alle Einkünfte werden zusammmenaddiert und in der Einkommensteuertabelle wird deine Einkommensteuer ermittelt! Die Steuerklassenwahl ist nur für deine monatlichen Vorwegabzüge wichtig!

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Nein mit Steuerklasse I musst du nicht! Es könnte sich aber lohnen eine abzugeben! Wenn du höhere Werbungskosten als den Pauschbetrag I.H.v. 920€ hast! also z.B. mehr als 12 km täglich, einfache Strecke zur arbeit fährst. Noch in der Kirche bist und Kirchensteuer bezahlst! Sind mehrer Faktoren die zusammen spielen! Müsste man mal durchrechnen!

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Zeile 45 im Mantelbogen für 2009. 2010 Zeile 47. Sind aber nicht in allen Fällen absetzbar! Die Stuerberatungskosten für den Mantelbogen sind nicht absetzbar! Kannst aber die Kosten für die Anlage N = nichtselbatständige Arbeit als Werbungskosten geltend machen! Lohnt sich aber nur wenn du über den Pauschbetrag von 920 mit deinen übrigen Webungskosten kommst: also Fahrtkosten usw.

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Auf deinem ersten Bescheid stand sehr wahrscheinlich" Der Bescheid ist nach § 165 Abs, 2 AO teilweise vorläufig" . Dadurch beginnt die Festsetzungsfrist später und das Fa kann eventuell noch mal Prüfen ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist: Jetzt wurde diese Vorläufigkeit aufgehoben, denke ich! Also in der Regel bekommt man nur einen Bescheid, es sei den es wird noch etwas geändert!

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Nun Abnehmen beginnt im Kopf! Du musst zu aller erst deine Einstellung zum Essen und auch Sport überdenken! Eine Diät alleine bringt in der Regel nur einen Jojo Effekt! Die Ernährung umstellen, und das langfristig ist von Vorteil aber ohne regelmäßige Bewegung brint das alleine auch nicht viel! Mit Sport meine ich nicht das du gleich ins Fitnesstudio rennst und dort Stundenlang auf dem Heimtrainer sitzt. Ein bisschen Bewegung ist für den Anfang völligst ausreichend! Also z.B. drei mal die Woche ne halbe Stunde spazieren gehen. Das bringt den Stoffwechsel in Schwung! Aber ohne eine andere,positivere Einstellung zu Dir, deinem Körper und deinem Essen ist nichts von Dauer! Schau mal hier gibts ein gratis e-mail Kurs! Der sollte dir dabei helfen deine Einstellung zu ändern! Und das mit deinen Eltern wird sich auch regeln. Das wichtigste im Leben ist mit einander zu sprechen! Sie sind deine Eltern und werden es auch immer bleiben! Sie lieben dich ,das sollte fest stehen! http://changenow.de/247-3-3-13.html

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Beiträge an die KSK sind keine Betriebsausgaben und gehören somit nicht in die Einnahmen-Überschussrechnung! Sie mindern somit nicht deinen Gewinn! Du trägst die Ausgaben nur in deiner Anlage Vorsorgeaufwand ein!

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Also ein 400€ Job ist in der Regel für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungs-frei! Nur der Arbeitgeber zahlt pauschal Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge drauf! Wenn dies geschieht hast du keine Abzüge mehr zu befürchten! Ob du einen 400€ Job annehmen darfst musst du mit deinen Arbeitgeber (Bundeswehr) klären!

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Nun ich geh mal davon aus das du bei der Firma als selbständiger Verkäufer angefangen hast!? Kaufst das Parüm und Verkaufst es auf eigene Rechnung (oder besser gesagt momentan ohne Rechnung) weiter!? Du mußt eigentlich ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden, Kosten ca 20€. Dann erhältst du vom Finanzamt einen Fragebogen! Dort trägst du deine Daten ein! Bei den umsatzsteuerlichen Fragen solltest du "Kleinunternehmer" wählen! Dies ist möglich bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€. Musst dann also nicht monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben! Kannst auf der Gegenseite auch keine Vorsteuer geltend machen! Eine Einnahmen-Überschussrechnung, (also Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben) musst du aber bei deiner Steuererklärung mit abgeben! Wenn du die nicht selbst erstellen kannst musst du Wohl oder Übel zum Steuerberater. Der wird davür dann einige hundert € verlangen.

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Es kann nicht daran liegen das Du krank warst. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir dein normales Gehalt sechs Wochen weiter zu zahlen! Erst nach sechs Wochen springt dann die Krankenkasse ein! Also frag am besten einfach mal nach!

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Du musst zunächst einmal eine gesunde Einststellung zu dir und deinem Körper bekommen! Wenn du wirklich 178cm groß bist und 51kg wiegst solltest du nun wirklich nicht mehr abnehmen! Mach Sport! ein wenig Muskelaufbau dann hast du auch ganz andere Propotionen! Ansonsten schau hier mal rein. http://changenow.de/247-17-3-21.html

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Fang mit kleinen Dingen an! Du musst in deinem Gehirn andere, neue neuronale Verknüpfungen erstellen und das nachhaltig! Also z.B. putz dir die Zähne mit der anderen Hand, lauf zuhause rückwerts, trink mit der anderen Hand. Lies Bücher und Gehirn-Träining ist auch nicht verkehrt! Mach Sodoku und Kreutzworträtsel usw. Das ist schon mal ein Anfang! Beschäftige dich mit dem Thema und durchstöber das Internet! Lies alles was du dazu findest, also Artikel und Bücher! Und nur nicht aufgeben, das geht nicht von heute auf morgen! Dran bleiben!

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Also soweit ich weiss sind mindestens 24 Urlaubstage gesetzlich vorgeschrieben! Du solltest die Schichtarbeit nicht unterschätzen. Ist bestimmt anstrengender als jetzt. Schreib dir alle Vor- und Nachteile auf und dann hör auf deinen Bauch, also dein Gefühl. Viel Glück bei deiner Entscheidung!

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Neben deiner Ausbildungsstelle die mit Steuerklasse 1 besteuert wird, wenn du nicht verheiratet bist, darfst du auch einen 400 Job haben! Dieser kann von deinem Arbeitgeber pauschal versteuert werden! Du hast somit keine Abzüge und musst diesen nicht bei deiner Steuererklärung angeben! Wenn du einen weiteren geringfügig entlohnten Job annehmen willst, ist dieser über Steuerklasse 6 abzurechnen! Er ist also steuer- und sozialversicherungspflichtig! Dein erster 400€ Job bleibt aber nach wie vor frei! Du bist verpflichtet deinem Arbeitgeber bei dem du deinen zweiten Minijob annimmst, mitzuteilen das du bereits einen Minijob hast!

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Hi, ich denke das Programm ist auch für Apple geeingnet. Bin mir aber nicht sicher. Ich nutze es auf dem normalen PC. hier der Link, e-mail eintragen und du bekommst dann alle Infos, dort steht dann hoffentlich auch ob es für Apple geeignet ist! http://www.silentsubliminals.de/php/

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Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir die Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen! Deine Daten sind ja im Lohnprogramm gespeichert. Er muß Sie also nur noch mal für dich ausdrucken! Sollte also kein Problem sein! Mach dir also keine Gedanken. Einfach anrufen oder vorbei gehen und du bekommst sie garantiert ausgehändigt oder zugeschickt!

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