Kroatien ist seit 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union und fällt unter die EU Verordnung. Die EU Verordnung besagt, dass eine Transaktion in SEPA teilnehmende Länder nicht mehr kosten darf als eine Inlandstransaktion. Bei Überweisung - die über SEPA abgewickelt werden - bestimmt die Verordnung, dass die alle Gebühren vom Auftraggeber der Überweisung zu bezahlen sind.
Näheres hierzu unter: http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-rechtsgrundlagen/eu-verordnung-nr-260-2012-summary/