Kroatien ist seit 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union und fällt unter die EU Verordnung. Die EU Verordnung besagt, dass eine Transaktion in SEPA teilnehmende Länder nicht mehr kosten darf als eine Inlandstransaktion. Bei Überweisung - die über SEPA abgewickelt werden - bestimmt die Verordnung, dass die alle Gebühren vom Auftraggeber der Überweisung zu bezahlen sind.

Näheres hierzu unter: http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-rechtsgrundlagen/eu-verordnung-nr-260-2012-summary/

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Das SEPA Lastschriftverfahren sieht im SEPA Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers anhand einer SEPA Gläubiger Identifikationsnummer vor.

In Verbindung mit der Gläubiger Identifikationsnummer ermöglicht eine bis zu 35stellige Mandatsreferenznummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Zahlungspflichtige bei Vorlage einer SEPA Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen kann.

Siehe hierzu auch: http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-lastschrift-sdd/gläubigeridentifikationsnummer-struktur/

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