Die SEPA Vorabinformation (sog. Pre-Notification) muss vom Zahlungsempfänger spätestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag (D -14) an den Zahlungspflichtigen gesendet werden, wobei bilateral auch eine abweichende kürzere Frist [z.B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit; d.h. bei SEPA SDD B2B/COR1 = D-1, SEPA SDD CORE = D-5 bzw. D-2] vereinbart werden kann.
Sofern der Zahlungsempfänger via SEPA SDD COR1 Verfahren einzieht, ist eine Verkürzung auf einen Tag rechtlich zulässig, bedarf jedoch zwingend der Einwilligung des Zahlungspflichtigen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, muss der Vermieter schlechtestensfalls die Pre-Notification beim ersten SEPA Lastschrifteinzug 14 Kalendertage vor Zahlungsfälligkeit versenden. Allerdings können in diesem Schreiben weitere Informationen über zukünftige Fälligkeitstermine (inkl. Betragsangabe) enthalten sein, so dass (unter bestimmten Umständen) erneute Vorabinformationen nicht erforderlich sind.
Nähere Informationen zum Nachlesen findet man hierzu unter: http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-lastschrift-sdd/vorabinformation-pre-notification/