Guten Abend, wenn beim P-Konto die vorher festgesetzte Einkommensgrenze erreicht wird, kann man die Summe zum 01. Des nächsten Monats wieder abheben.
Kommt man über einen Zeitraum von 6 Wochen über diese Grenze, darf dieses Geld verpfändet werden.
Wenn man eine oder allgemein Nachzahlungen erwartet, vor allem Sozialgelder, kann man sich das Bescheinigen lassen und die Pfändungsschutzgrenze wird dafür einmalig erhöht.