Du sagst es schon richtig. Es ist keine verbotene Waffe und kein verbotener Gegenstand.
Daher kein Grund für eine Wegnahme.
Wenn du allerdings Feiern bist und hast das Ding deutlich sichtbar Bei dir kann der Türsteher dir den Einlass verweigern, Wenn er seinen Job sehr genau nimmt.
Grundsätzlich kann dir die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr ersteinmal alles wegnehmen. Du kannst dagegen dann Beschwerde einlegen, und dann wird entschieden ob die Wegnahme iO war oder eben nicht. Situationsabhängig.
Wenn ich mit meinem Auto auf dem Weg zum einkaufen bin, und einen Baseballschläger im Kofferraum habe, werde Ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle den Beamten drauf hinweisen. Es gibt dann in der Regel keine Probleme.
Bin Ich aber mit gleichem Auto und gleichen Baseballschläger auf dem Weg zum einkaufen und neben dem Einkaufszentrum ist eine Demo von Neonazis dann wird die Polizei mir den Baseballschläger aus Gründen der Gefahrenabwehr mit Sicherheit wegnehmen.
Ich habe in vielen Jahren in der Sicherheit noch nie jemandem einen solchen Gegenstand (Kubotan) weggenommen.