Hallo,

ob man mehr als einen mitnehmen darf weiss ich nicht. Aber denke dass da keine Probleme sein sollten.

Zu deiner zweiten Frage:

Die Sachen die da drin sind sind nicht schlecht bzw sollten nicht schlecht sein. Dort sind eher optisch nicht perfekte Obst und Gemüse drin. ZB eine Banane die gerade ist oder Äpfel die nicht ganz rund sind etc. Also alles genießbar nur optisch nicht ganz gewohnt.

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Hallo,

es kommt auf das Bundesland und auf die Schule an.

Meistens kann man sich aber entscheiden ob man lieber neben den Sprachen Englisch und Deutsch eine dritte Sprache belegt oder stattdessen einen wissenschaftlichen Fach.

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Hallo,

Die Formel dazu ist wie folgt: y=3+2*x

Wobei y=Anzahl der Blöcke wo der Charakter (hier Zombie stirbt) und x=Anzahl der Herze des Charakters.

Beispiel: Unser Zombie hat 7 Herze. Dann wäre es: y=3+2*7 -> y=3+14 -> y=17.

Also bei Block 17, Richtung unten, wäre unser Zombie tot.

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Hallo,

Sie könnten natürlich auf Schadensersatz klagen, evtl sogar auf einen Studienplatz.

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt der auf öffentlichen Bildungsrechts spezialisiert ist. Vorallem sollten seine/ihre Schwerpunkte bei Studienplatzklagen, Öffentliches Schulrecht, Europa- und Verfassungsrecht sein.

Ansonsten wenden Sie sich an ihre Botschaft/Konsulat. Die haben meistens Listen von Rechtsanwälten die die weiterempfehlen.

Viel Erfolg

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