In der folgenden Übersicht habe ich die wichtigsten technischen Angaben und Details zu den Ausstattungsmerkmalen der O2 HomeBox 6641 zusammengestellt.

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Oh....hier einen guten Rat zu geben ist sehr schwierig. Natürlich kann man die Geschäftsleitung wegen Mobbing anzeigen...aber wegen einem Vorfall und einem Zeugen, welcher anscheinend zur Geschäftsleitung steht...ist es für den Betroffenen sehr schwierig alles zu beweisen.

Mache Dich im Internet schlau, wie man gezielt gegen Mobbing vorgeht...es gibt inzwischen gute Websiten dazu.

Notiere Dir jeden persönlichen Angriff in einem Mobbing-Tagebuch....Wann...Wer...Was...und Zeuge des Gespräches....etc.

Bleibe stets freundlich, versuche nicht Dich zu provozieren zu lassen...aber sage bestimmend mit fester Stimme, wenn die Geschäftsleitung Dich wegen deiner türkischen Wurzeln weiterhin beleidigt, dass Du wegen dieser Aussagen Dich beim Vorgesetzten beschweren und ggf. deinen Rechtsanwalt aufsuchen wirst.

Gehe immer davon aus, dass in der Geschäftsleitung eine Krähe der anderen Krähe kein Auge aushackt...!!! Hier brauchst Du sicherlich keine Hilfe zu erwarten.

Versuche Dich mit Gleichgesinnten zu verbünden, um zusammen gegen Mobbing dieser Art vor zu gehen.

Das sind nur ein paar Beispiele, was man gezielt selber dazu beitragen kann.

Du brauchst dafür natürlich viel Kraft und Stärke und vor allem Durchhaltevermögen.

Ansonsten hilft, wenn Du die Kraft und das Stehvermögen nervlich nicht aufbringen kannst...dann nur noch ein Stellenwechsel...?????

Ich persönlich wünsche Dir alles Gute und die nötige Kraft Dich zur Wehr zu setzen.

LG Funnyfratz

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Erbstrei­tig­keiten sind Musterfälle für Media­toren. Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Eskalation quasi vorpro­gram­miert, wenn Geld ins Spiel kommt und alte inner­familiäre Bezie­hungs­kon­flikte darüber aufbrechen. Streit­sch­lichter sind dann gefragt, den Erbstreit mit Mediation zu lösen und den Famili­en­frieden wieder herzu­stellen.

Vier Gründe, die für eine Mediation bei Erbstreit sprechen
  1. Geringere Kosten: Gerichtskosten sind vom Streitwert abhängig. Mediation wird hingegen nach Stundensätzen abgerechnet. Bei einem hohen Nachlass können also die Gerichtskosten in die Höhe schnellen. Die Stundensätze beim Mediator sind hingegen fix.
  2. Beziehung der Parteien: Vor Gericht wird oft viel Porzellan zerschlagen, wenn die Anwälte für ihre Mandanten ins Feld ziehen. Während der Mediation haben Erben hingegen unmittelbar Gelegenheit, sich ihren Frust von der Seele zu reden.
  3. Der Faktor Zeit: Eine Mediation nimmt in der Regel weniger Zeit in Anspruch als ein Gerichtsverfahren.
  4. Interdisziplinärer Aspekt: Während einer anwaltlichen Mediation können auch Psychologen einbezogen werden, die den Familienzwist aufarbeiten.
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Erbstrei­tig­keiten sind Musterfälle für Media­toren. Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Eskalation quasi vorpro­gram­miert, wenn Geld ins Spiel kommt und alte inner­familiäre Bezie­hungs­kon­flikte darüber aufbrechen. Streit­sch­lichter sind dann gefragt, den Erbstreit mit Mediation zu lösen und den Famili­en­frieden wieder herzu­stellen.

Vier Gründe, die für eine Mediation bei Erbstreit sprechen
  1. Geringere Kosten: Gerichtskosten sind vom Streitwert abhängig. Mediation wird hingegen nach Stundensätzen abgerechnet. Bei einem hohen Nachlass können also die Gerichtskosten in die Höhe schnellen. Die Stundensätze beim Mediator sind hingegen fix.
  2. Beziehung der Parteien: Vor Gericht wird oft viel Porzellan zerschlagen, wenn die Anwälte für ihre Mandanten ins Feld ziehen. Während der Mediation haben Erben hingegen unmittelbar Gelegenheit, sich ihren Frust von der Seele zu reden.
  3. Der Faktor Zeit: Eine Mediation nimmt in der Regel weniger Zeit in Anspruch als ein Gerichtsverfahren.
  4. Interdisziplinärer Aspekt: Während einer anwaltlichen Mediation können auch Psychologen einbezogen werden, die den Familienzwist aufarbeiten.
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Wie wäre es, wenn Sie als Mutter selbst mit der Lehrerin sprechen und den notwendigen Sachverhalt (Klinik-Aufenthalt) erklären. Dass die Tochter vielleicht vor Aufregung um ihrer Mutter,.... das Handy-Schulverbot vergessen hat.

Mit ein paar vernünftigen Worten sollte das Problem geregelt sein. Gleichzeitig erkennt ihre Tochter, dass Sie sich für sie einsetzen.

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Hallo....

Du bekommst einen Sendenachweis...mit den verschickten Unterlagen...!!!

Ich habe Dir mal zwei Screenshot angetackert....so schaut es aus....

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Genau diese Abreden sollten üblicher Weise eigentlich ganz klar im Kaufvertrag vereinbart worden sein....!!!! Vor der Unterzeichnung hat jeder die Möglichkeit ggf. seine Einwände dem Notar vor zu bringen.....nach der Unterzeichnung braucht man dann auch nicht mehr darüber diskutieren.

Dieses Prozedere mache ich gerade auch durch. ;-)

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Liebe LittleShadow65

auch wenn es hier um einen guten Rat geht, ist es schwierig Dir einen zu geben, ohne Deine tatsächliche Situation genauer zu kennen.

Wenn Du Dir nicht von einem Arzt oder Psychologen helfen lassen möchtest...dann sprich bitte mit einem Menschen darüber, dem Du vertraust. Das kann ein guter Freund, ein Verwandter oder auch eine Vertrauensperson aus der Schule oder dem Beruf sein.

Oder schau mal hier: http://www.nummergegenkummer.de

Vielleicht hilft Dir das weiter...!!!

Alles Liebe und viel Glück...!!!

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Als amtlicher Nachweis gilt der Erbschein. Du benötigst ihn als Vorlage bei der Bank, den Behörden - insbesondere vor dem Grundbuchamt, sofern ein Grundstück geerbt wurde.Jeder Erbe kann den Antrag für einen Erbschein bei jedem Notar oder dem Nachlassgericht stellen. Dem Antrag sind die erforderlichen Urkunden beizufügen, nämlich diejenigen, die für den Nachweis der Erbfolge erforderlich sind, d.h. das Testament bzw. bei gesetzlicher Erbfolge die Abstammungsurkunden. Es empfiehlt sich aber, in schwierigen Fällen einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen.

Bis zur Erlangung eines Erbscheines vergeht im allgemeinen eine längere Zeit. Die Hinterbliebenen besitzen aber oft nicht die notwendigen Barmittel, um die bis dahin angefallenen Rechnungen zu begleichen.Daher ist es sinnvoll, einem anderen Vollmacht zu erteilen. Sie berechtigt den Bevollmächtigten, über die bestehenden Bank- und Sparkassenkonten zu verfügen, entweder nur zu Lebzeiten oder zweckmäßigerweise auch über den Tod hinaus. ( z.B. für Beerdigungskosten etc.pp.)

Wenn Du dann deinen Erbschein in der Hand hältst, gehst Du zur Bank und kannst dann Dir die Kontoauszüge, welche deine Schwester Dir verweigert selbst holen.

In diesem Zusammenhang kannst Du auch gleich die einst verfügte Bevollmächtigung....und ganz besonders die Kontovollmacht widerrufen, weil mit Erhalt des Erbscheines Du in die Rechte und Pflichten des verstorbenen Kontoinhabers/in anteilsmäßig eingetreten bist. Macht gerade dann Sinn, wenn ihr kein Vertrauen zu eurer Schwester habt.

Das gleiche Prozedere habe ich auch gerade mit meiner Schwester durch und konnte ihr Kontomissbrauch nachweisen.

Alles Gute und viel Glück....!!!

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Zu deinem ersten Treffen der Anonymen Alkoholiker zu gehen kann anstrengend sein. Du weißt wahrscheinlich nicht, was dich erwartet oder du hast von den Medien, der Popkultur oder anderen Alkoholikern einen falschen Eindruck von den AA-Treffen bekommen. Manche Menschen werden vom Gericht angewiesen, zu den Treffen zu gehen und sind verärgert, weil sie dazu gezwungen werden. Denk daran, dass jeder bei AA irgendwann sein erstes Treffen hatte. Du bist also nicht allein, wenn du verängstigt, unruhig oder besorgt bist. Du kannst jedoch sicher sein, dass du, sobald du hineingehst, von Freunden, Gleichgesinnten und einem Netzwerk an Unterstützern umgeben bist.

Sei dir über den Charakter und den Zweck von AA im Klaren. 

  • Die Anonymen Alkoholiker sind eine internationale Gemeinschaft von Männern und Frauen, die ein Alkoholproblem haben. Sie finanziert sich selbst, basiert auf freiwilliger Arbeit, ist offen für Menschen jeglicher Herkunft, apolitisch und fast überall vorhanden. Es gibt kein Alters- oder Bildungslimit um AA beitreten zu können. Die Mitgliedschaft steht allen offen, die etwas gegen ihr Alkoholproblem unternehmen möchten. 
  • Der Hauptzweck von AA ist, Alkoholikern zu helfen, nüchtern zu bleiben und anderen, die sich an AA wenden, um nüchtern zu werden, dabei zu helfen. AA sucht nicht aktiv nach neuen Mitgliedern und will nicht erreichen, dass niemand mehr Alkohol trinkt. Aber AA freut sich über neue Mitglieder und ermutigt den Austausch von Gedanken und die gegenseitige Unterstützung unter den Mitgliedern. 
  • Manche Leute müssen aufgrund einer Weisung vom Gericht zu AA-Treffen gehen. Andere gehen aufgrund ihres persönlichen Kampfes mit dem Alkoholismus freiwillig hin.

Lerne die Regeln und Richtlinien von AA kennen. 

Du bist vielleicht besorgt, dass du umarmt oder mit Fragen durchlöchert wirst, sobald du zu einem AA-Treffen kommst. In Wahrheit haben AA-Treffen nichts mit einem Arztbesuch oder einem Gebetskreis zu tun. Sie sind locker und auch wenn du dort vielleicht ermutigt wirst, etwas zu sagen, musst du das nicht und du kannst es ablehnen, etwas zu sagen, wenn dir das unangenehm ist. 

  • Sprich in „Ich-Aussagen“: Vermeide „Du“ oder „Wir“. Zum Beispiel: „Ich bin Stephan. Ich bin Alkoholiker.“
  • Bleibe beim „Hier und Jetzt“: Teile den anderen mit, womit du heute oder diese Woche zu kämpfen hattest.
  • Teile deine Gefühle über deine Erlebnisse, Stärken und Hoffnungen.
  • Du solltest anderen Mitgliedern nicht sagen, wie sie ihre Probleme lösen sollten oder ihnen Ratschläge geben.
  • Falle niemandem ins Wort und stelle keine Zwischenfragen. Höre zuerst zu.
  • Es kostet nichts, an einem AA-Treffen teilzunehmen.

Also Daniell....geh doch einfach mal hin und schau es dir an. Du bist bei A.A. zu nichts verpflichtet und nach einer Sitzung weißt Du mehr...kannst dann selbst entscheiden, ob es was für dich ist...oder auch nicht...!!!

Für die Zukunft alles Liebe und alles Gute...!!!

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"Wird das Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, "wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt" (§ 15 Abs.5 TzBfG). so auch: § 625 BGB.

Das Arbeitsverhältnis wäre danach unbefristet. Ein neuer Arbeitsvertrag ist nun faktisch zustande gekommen. Dies kann man ggf. auch gerichtlich feststellen lassen. Einen neuen befristeten Vertrag nicht unterschreiben.

Also...wenn Du nur einen Tag ohne Arbeitsvertrag arbeitest....dann wird aus dem befristeten Vertrag automatisch ein unbefristeter Vertrag. Pass auf, dass dein Arbeitgeber Dir dann nicht wieder einen befristeten Vertrag nachträglich zum unterschreiben vorlegt...!!!

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Hallo...,

ich beantworte Ihre Frage aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben folgendermaßen.

Zur Dauer eines Verlassenschaftsverfahrens kann nichts gesagt werden, da dies von ganz individuellen Faktoren (Umfang der Erbschaft, Ermittlung aller Erben, Arbeitsanfall beim Gericht) abhängig ist.

Sie werden vom Gerichtskommissär aufgefordert, zu erklären ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen. Der Gerichtskommissär setzt Ihnen eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen und längstens 1 Jahr, vgl. § 157 AußStrG.

Der Gerichtskommissiär holt sich die erforderlichen Auskünfte über das vorhandene Nachlassvermögen ein und gewinnt damit einen Überblick über die Vermögenslage. Da Sie erst mit dem sog. Einantwortungsbeschluss über den Nachlass verfügen können, braucht der Gerichtskommissiär auch keine Vollmacht um Auskünfte über den Nachlass einzuholen.

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Vier Gründe, die hier für eine Mediation bei diesem Erbstreit sprechen:
  1. Geringere Kosten: Gerichtskosten sind vom Streitwert abhängig. Mediation wird hingegen nach Stundensätzen abgerechnet. Bei einem hohen Nachlass können also die Gerichtskosten in die Höhe schnellen. Die Stundensätze beim Mediator sind hingegen fix.
  2. Beziehung der Parteien: Vor Gericht wird oft viel Porzellan zerschlagen, wenn die Anwälte für ihre Mandanten ins Feld ziehen. Während der Mediation haben Erben hingegen unmittelbar Gelegenheit, sich ihren Frust von der Seele zu reden.
  3. Der Faktor Zeit: Eine Mediation nimmt in der Regel weniger Zeit in Anspruch als ein Gerichtsverfahren.
  4. Interdisziplinärer Aspekt: Während einer anwaltlichen Mediation können auch Psychologen einbezogen werden, die den Familienzwist aufarbeiten.
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Ich habe Dir mal einen Link angetackert.....vielleicht hilft Dir das dann weiter... ;-)

https://www.ebokks.de/ebooks-am-computer/

...viel Glück

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Erbstrei­tig­keiten sind Musterfälle für Media­toren. Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Eskalation quasi vorpro­gram­miert, wenn Geld ins Spiel kommt und alte inner­familiäre Bezie­hungs­kon­flikte darüber aufbrechen. Streit­sch­lichter sind dann gefragt, den Erbstreit mit Mediation zu lösen und den Famili­en­frieden wieder herzu­stellen.

Vier Gründe, die für eine Mediation bei Erbstreit sprechen
  1. Geringere Kosten: Gerichtskosten sind vom Streitwert abhängig. Mediation wird hingegen nach Stundensätzen abgerechnet. Bei einem hohen Nachlass können also die Gerichtskosten in die Höhe schnellen. Die Stundensätze beim Mediator sind hingegen fix.
  2. Beziehung der Parteien: Vor Gericht wird oft viel Porzellan zerschlagen, wenn die Anwälte für ihre Mandanten ins Feld ziehen. Während der Mediation haben Erben hingegen unmittelbar Gelegenheit, sich ihren Frust von der Seele zu reden.
  3. Der Faktor Zeit: Eine Mediation nimmt in der Regel weniger Zeit in Anspruch als ein Gerichtsverfahren.
  4. Interdisziplinärer Aspekt: Während einer anwaltlichen Mediation können auch Psychologen einbezogen werden, die den Familienzwist aufarbeiten.
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Hallo...also wenn ich mir das Foto anschaue, dann ist mein erster Gedanke, dass es sich möglicherweise um eine Zecke handelt. Am Besten Du gehst zum Arzt und lässt es untersuchen. Zecken sind nicht zu unterschätzen und können (müssen aber nicht) sehr unangenehme und krankhafte Spätfolgen verursachen...also damit ist nicht zu spaßen. Falls es sich als harmlos erweist...dann freue Dich...somit bist Du dann auf der sicheren Seite. Gute Besserung und viel Glück...!!!

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Grundsätzlich gehe ich davon aus, wenn hier jemand im Forum eine Frage stellt, dann sucht der/die-jenige ganz offensichtlich Hilfe...! Meine persönliche Meinung ist...wir sind hier keine Richter, die beurteilen sollen, ob etwas gut oder schlecht, Richtig oder Falsch, Wahrheitsgemäß oder Geflunkert ist. Wir sollen hier bestenfalls wegweisende Ratschläge und Hilfestellungen geben, so gut wir es mit unserem Gewissen und Erfahrungen können. Sollte es um fachspezifische Fragen gehen, dann steht es auch nur jemanden zu, der auf diesem Gebiet Erfahrungen hat zu antworten oder auch nicht. Mit irgendwelchen Unterstellungen an den betroffenen Hilfesuchenden hilft mann nicht...sonder verunsichert nur...!!! Ich persönlich möchte, wenn ich hier im Forum eine Frage stelle auch ernst genommen werden....ansonsten sei das gesamte Forum in Frage gestellt...!!! Also bitte, entweder man möchte helfen, dann auch jede Frage ernst nehmen...oder lasst es einfach bleiben zu antworten.

Liebe/r Mascheee...meine Antwort hast Du ja schon erhalten...und nun drücke ich Daumen, dass ihr die richtige Lösung für euer Problem findet.

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Hier den richtigen Rat als Außenstehender zu geben ist schwierig. Zunächst stelle ich mir gerade die Frage...wie alt ist dein guter Freund, schon über 18 Jahre...??? Wenn er jünger ist, dann sollten die Ärzte die einen Hirntumor festgestellt haben...auch mit den Eltern bereits gesprochen haben. Nehmen wir an, dein guter Freund ist bereits über 18 Jahre...ist so selbstlos ist, wie Du es beschreibst...dann liegt die Vermutung nahe, dass dein Freund die Situation selbst noch nicht richtig eingeschätzt hat. Bei solcher Schock-Diagnose versuchen die Betroffenen die Wahrheit und deren Folgen einfach zu ignorieren...tun so als könne man trotzdem weiter machen so wie vorher. Oft werden irgend welche Gründe vorgeschoben, um sich ja nicht damit auseinander zu setzen. (...wie hier die Eltern, welche der Freund nicht belasten möchte...) Das ist eine Reaktion...die in diesem Fall, wenn als nicht Betroffener nicht nach zu vollziehen ist, aber für den Betroffenen durchaus normal. Ich würde an deiner Stelle jetzt erst einmal für deinen Freund da zu sein...ihn nicht drängen, aber auch klipp und klar sagen, dass wenn er nichts unternimmt ggf. sterben muss. Die Wahrheit vor Augen halten...ohne ihn aber zu etwas zu drängen. Er selbst muss von alleine verstehen, dass es hier nicht um seine Eltern oder sonst etwas geht....er muss begreifen, dass er selbst derjenige ist, der entscheidet, ob er weiter leben möchte....oder ob er jämmerlich zu Grunde gehen möchte...!!! Mehr kann man als guter Freund nicht tun...für ihn da sein...aber auch die Wahrheit sagen. Ich wünsche Euch Beiden viel Glück...damit ihr für Euch beide den richtigen Weg entscheidet. Alles Liebe...

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