Warte besser bis sie sich bei dir meldet, sie hat immerhin geschrieben, dass sie das tun wird. Macht sie das nicht, hat sie offensichtlich kein Interesse an dir.

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Nirgends in diesem Land.

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NEM/NEC ist die Mengenangabe. NEM steht hier für Nettoexplosivstoffmasse.

Diese Masse (NEM) ist dann z.B BKS oder auch einfaches Schwarzpulver.
Die Dumbum sind in der Regel eben mit Blitzknallsatz befüllt. Die NEM gibt allerdings die gesamte Masse wieder D.h jeweils das BKS und auch der meist vorhandene andere Effekt (Vorbrenner).

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Die Polizei wird an Silvester wohl kaum Feuerwerk gezündet haben. Ich bin sicher sowas wird es irgendwo auch Mal gegeben haben, aber dann wird dort nicht konfiszierte Ware vernichtet. Ich gehe auch davon aus, dass darunter illegales Feuerwerk war, was auch die Polizei nicht verwenden darf. Außerdem hat die Polizei für die Vernichtung eigene Experten, deren Aufgabe genau darin besteht.

Davon abgesehen gab es kein Feuerwerksverbot, sondern ein Abgabeverbot für Feuerwerk. D.h es durfte vom 29-31 Dezember kein Feuerwerk in den Geschäften verkauft werden und bereits getätigte Bestellungen nicht ausgeliefert.

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Alles was Kategorie P1 ist, darfst du kaufen.
FP3 Small wäre F3, dementsprechend nicht erlaubt.

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In einfachen Geschäften gibt es das nicht. Du kannst nur normale Bengalos (Kategorie F1 / Jugendfeuerwerk) kaufen. Die gibt es gerade z.B bei Norma aber auch Zimmermann, Thomas Phillips, Jawoll o.ä

Rauchtöpfe bekommt man auf jeden Fall nicht, maximal kleine Rauchbälle in einer Art Kiosk oder so, aber das eben auch nicht an jeder Ecke. Das beste wäre, wenn du einen Fachhandel für Feuerwerk aufsucht, so einen gibt es eigentlich in fast jeder größeren Stadt.

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BAM ist nicht notwendig, ausreichend sind CE-Zulassung und Klassifizierung. Das wären die Kategorie F1/F2, P1 und T1. Du darfst außerdem nichts einführen, dass die zulässigen Satzmengen überschreitet. D.h. Raketen maximal 20g, Feuerwerksbatterien bis zu 500g, kein BKS (Blitzknallsatz) in Bodenknallkörper der Kategorie F2. In P1 dürfen es maximal 10g sein. Alles natürlich pro Stück, nicht als Gesamtmenge einer Verpackung. Privatpersonen dürfen Feuerwerk max. 50 kg transportieren. Dazu gelten die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen, also einfach in den Tüten wäre eher schlecht, weil du vermutlich eine größere Menge einkaufst und nicht nur ein paar Sachen.

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Warum sollte man am Anfang eines Jahres bei einem Shop nicht bestellen können?
Du darfst Feuerwerk der Kategorie P1 aus dem Ausland ganzjährig bestellen, die genannten Produkte sind CE-Zugelassen, aber der genannte Shop versendet nicht ADR-Gerecht D.h. Kein Gefahrgut Transport. Damit ist das Ganze nicht mehr legal.

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Die Polizei gerufen hätte ich. Jeder der mit Feuerwerk nicht sachgemäß umgeht, ist ein weiterer Grund dafür, warum sich das Bild vom traditionellen Silvesterfeuerwerk in der Gesellschaft weiterhin verschlechtert. Solche Leute gehören bestraft, egal wie jung sie sein mögen. Ich kann durchaus verstehen warum du nicht hingegangen bist, denn wenn sie schon bereit sind Tiere mit Böllern abzuwerfen, dann werden sie vielleicht auch andere Menschen, in dem Fall dich abwerfen. Greif beim nächsten Mal also einfach zum Handy und melde was du gerade siehst. Gibt immer die Möglichkeit etwas beim nächsten Mal besser zu machen, da braucht es kein schlechtes Gewissen.

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Nein, du darfst Feuerwerk der Kategorie P1 nur mit einer Begründung verwenden. Schallerzeuger sind zweckgebunden D.h. Es bedarf einen Grund sie zu benutzten. Silvester wäre keiner und einfach so aus Spaß sowieso nicht.

Ist das abbrennen von Feuerwerk bei dir überhaupt verboten? Es gilt nur ein bundesweites Abgabeverbot, das zünden von Feuerwerk ist nicht überall verboten.

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Feuerwerk der Kategorie F3 darfst du ausschließlich mit einem Erlaubnisschein nach §27 SprengG einführen.
Du musst dich also auf F1, F2, T1 und P1 beschränken, aber dabei beachten das es Beschränkungen in den Satzmengen gibt.

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