Ich gebe dir recht, dass hier in Deutschland "Täterschutz vor Opferschutz" gilt. (Dies sagen auch Rechtsanwälte und Therapeuten!)
Ich selbst wurde Opfer und der Täter kam bisher so gut wie ungeschadet aus der Sache heraus. Täter können (da sie ja meist keine Zeugen, sondern Angeklagte sind) vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen und kommen damit durch. Bist du Opfer und bist im strafrechtlichen Prozess als Zeuge benannt, MUSST du die Wahrheit sagen, ansonsten erhältst du eine Strafe. Es ist zwar sowieso - in meinen Augen - klar, dass man die Wahrheit sagt, aber letztendlich ist es immer "im Zweifel für den Angeklagten". Auch wenn du Beweise hast... die Beweise reichen nie aus.
Ich habe mich von einem Therapeuten aufklären lassen über folgendes Szenario: Ein Täter ist ein Psychopath. Er wird von einem gerichtlich beauftragten Therapeuten/Psychiater befragt. Meine Frage war: Warum erhält ein Psychopath einen Freispruch und kann jedem etwas vorlügen ohne dass ihm etwas passiert? Und eine weitere Frage: Wenn der Therapeut/Psychiater erkennt, dass er lügt, warum geschieht nichts?
Ein Psychopath ist ein Blender. Er ist z.B. der freundliche Nachbar oder Kollege oder Bekannte etc.
Er kann sein wahres Ich gut verstecken, Menschen manipulieren, psychisch missbrauchen usw.
Wenn ein Psychopath zu einem gerichtlich beauftragten Therapeuten/Psychiater muss, geschieht folgendes:
1. Wenn ein Therapeut/Psychiater Zeit hat sich der Tätigkeit für das Gericht zur Verfügung zu stellen, hat er zu wenig Patienten und ist kein guter Therapeut/Psychiater, da er die Zeit dafür hat. Ein guter Therapeut/Psychiater ist voll ausgeplant.
2. Wenn ein Therapeut/Psychiater den Psychopathen befragt, darf er ihm nichts unterstellen - auch wenn der Therapeut/Psychiater die Unterlagen gelesen hat und anhand der Befragung weiß, dass der Psychopath lügt und er der Täter war, muss der Therapeut/Psychiater, solange der Psychopath kein Sterbenswörtchen über die Schuldzuweisung verliert, ihm "auf dem Papier" glauben und das so niederschreiben.
3. Hätte ein guter Therapeut/Psychiater Zeit um sich einer Sache für das Gericht zur Verfügung zu stellen, würde er den Täter "überführen" können, denn diese sind gut ausgebildet und wissen genau, wie man einem Täter in die Falle locken kann.
-> Das ist mitunter ein Grund, warum Psychopathen oft freigesprochen werden.
Ich habe mir einige Antworten durchgelesen und mein Kommentar dazu ist: Jeder der nicht selbst am persönlichen Leibe oder im Freundes-/Bekanntenkreis Erfahrung i.S. Opfer gemacht hat, sollte sich hierzu nicht äußern, da er keine Ahnung hat, wie die Realität aussieht, denn hier gilt tatsächlich: Täterschutz vor Opferschutz! Und wisst ihr warum? Weil früher viele Nicht-Täter falsch beschuldigt wurden und eine Strafe erhielten, deshalb wurde u.a. das Gesetz umgeschrieben zu "im Zweifel für den Angeklagten". Die Gerichte sind überlastet und nehmen sich zudem nicht mehr genügend Zeit um Tatbestände zu 100% nachzugehen - sie wollen meist nur den Fall hinter sich bringen.
Denkt alle daran: Opfer kann selbst eine starke und taffe Person werden.