Ja, sollte erlaubt sein

es gibt menschen die mit viel schmerz langsam und quälend an krebs sterben, für die wäre die aktive sterbehilfe eine erlösung. warum sollten die menschen denn auch unnötig gequält werden;

aber nicht für depressive 18jährige, hab ich mal jemanden in einem kommentar schreiben gelesen, dass trifft es schon sehr passend für wenn aktive sterbehilfe und für wenn gar nicht. es wird dann verschiedene fälle geben in denen eine sterbehilfe angezeigt und gegenanzeigt ist.

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ja, es ist möglich einen mittelwellensender für den rundfunk anzumelden und erlaubterweise zu betreiben. es werden dann leider hohe gebühren fällig, ca. 2500€ für die frequenzzuteilung plus ca. 3000€ für die standortbescheinigung, plus jährliche lizenzgebühren von die 200000€ hoch und noch höher sein können. die dafür zuständige behörde ist die sogenannte "bundesnetzagentur", dort kann man nach freien frequenzen und gebühren fragen.

der technische aufwand kann dagegen wäre finanziell sehr günstig. ein amateurfunkgerät, eine extra sendeendstufe und ein draht in einer viertel wellenlänge der sendefrequenz als antenne würden schon reichen für ein größeres sendegebiet. die sendeentsufe verstärkt das sendesignal. ohne sendeendstufe wäre das sendegebiet kleiner.

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Lutherbibel von 1912.

die ist meine ich die genaueste Bibelübersetzung in deutscher Sprache. allerdings ist die verwendete deutsche sprache bereits etwas altertümlich, die schlachterbibel 1951 oder auch 2000 ist in einem neuerem und daher leichter verständlichem deutsch geschrieben. im zweifelsfall ist die Lutherübersetzung von 1912 aber die bessere.

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