Im Notfall Wohnungstür aufgebrochen, wer zahlt den Schaden?
Hallo,
heute morgen wollte ich meine Oma besuchen, als ich bei ihrer Wohnung im Altenheim klingelte macht mir keiner die Tür auf, als ich dann von außen durchs Wohnzimmerfenster geguckt habe hab ich sie im Flur liegen sehen. Ich bin dann schnell wieder in den Flur gelaufen und habe die Wohnungstür eingetreten um auf dem schnellsten Wege ins Haus zu kommen. Jetzt im nachhinein hätte ich auch zur Rezeption laufen können und mir den Schlüssel geben lassen können, was mir aber in der Situation nicht in den Sinn kam. Nun meine Frage wer zahlt jetzt den Schaden, der Hausverwalter war stinksauer.
Gruß