Ist definitiv unzulässig. Sämtliche Beleuchtungseinrichtungen am KFZ sind bauartgenehmigungspflichtig. Und eine BG hat das Teil mit Sicherheit nicht.
Denkfehler - zurückgenommen
Motor aus, Zündung einschalten, im Display wird die Außentemperatur angezeigt. Über die Pfeiltasten links im Lenkrad die Anzeige für das nächste Serviceintervall aufrufen. Es erscheint die Anzeige „Service A/B/C in .... km“. Taster für Tageskilomeeterzähler am Armaturenbrett links neben dem Tacho solange drücken (ca. 4 sec.), bis sich das Servicemenü öffnet. Rest weiß ich nicht mehr, einfach dem Menü folgen. Hinweis: Sollte sich das Servicemenü nicht öffnen, muss zunächst der Fehlerspeicher des Motorsteuergerätes ausgelesen und ggfs. vorhandene Fehlermeldungen gelöscht werden.
Wenn du dein Auto so bereifst, gehe ich davon aus, dass es ein älteres Fahrzeug ist und keine Vollkasko besteht. Die könnte sich weigern deinen eigenen Schaden zu zahlen - falls entsprechendeStraßenverhältnisse herrschten. Die Haftpflicht muss den entstandenen Fremdschaden auf jeden Fall zahlen.