Lass Dich von den blöden Beiträgen nicht verrückt machen! Das Gefährlichste am Fliegen ist die Autofahrt zum Flughafen. Sprich mit Deinem Arzt, es gibt Medikamente, die leicht dämpfend wirken und so die Flugangst verringern. Sage auch den Flugbegleitern (Flugbegleiterinnen) Bescheid, Du bist nicht der Erste, der solche Ängste hat. - die wissen damit umzugehen und erklären Dir z.B. warum das Flugzeug gerade solche Geräusche macht (Fahrwerk ein- oder ausfahren etc.). Ich bin zu 100% sicher, dass Du gut in Boston an- und heil wieder zurückkommst!

Gruß Frank

...zur Antwort

Wen es denn unbedingt so sein soll... Variante 2 (Mittels dieses Schreibens usw.) "Mittels" verlangt zwingend den Genitiv, auch wenn der langsam ausstirbt (Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod).

Gruß Frank

...zur Antwort

Alle SSD, die ich kenne, haben eine Größe von 2,5" (Zoll). Im Notebook ist das auch die Standardgröße für HDD, sollte also 1:1 austauschbar sein. Im Desktop ist die Standardgröße für HDD 3,5", da bräuchtest du einen entsprechenden Einbaurahmen.

Gruß Frank

...zur Antwort

Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist KANNST du einen neuen FS beantragen. Da die FS-Stelle ein positives MPU-Gutachten verlangen wird, musst Du dieses vor der Neuerteilung vorlegen (normalerweise nebst Erste-Hilfe-Bescheinigung und Sehtest, das ist halt eine NEU- und keine WIEDERERTEILUNG!). Sollte das MPU-Gutachten negativ ausfallen, kannst (und solltest) Du den Antrag auf Neuerteilung kostenfrei zurückziehen (sonst fallen Gebühren für die Ablehnung an!). Formloses Schreiben genügt. Lichtbild, EH-Lehrgang und Sehtest sind recht lange gültig und müssen bei einem erneuten Antrag nicht nochmals neu vorliegen (es sei denn, es liegen viele Monate dazwischen, die Fristen kenne ich jetzt nicht so genau - sind aber lang). Du kannst Deinen Antrag auf Neuerteilung zurückziehen (bei negativer MPU z.B.) und am nächsten Tag einen neuen Antrag stellen (in der Hoffnung, die MPU in den folgenden drei Monaten zu bestehen). Auch der zweite Antrag ist kostenfrei, allerdings fallen dann irgendwann für die tatsächliche Neuerteilung des FS (eigentlich der FAHRERLAUBNIS, der FS ist nur das Papier bzw. die Karte) nochmals Gebühren an. Die sind von Ort zu Ort unterschiedlich, dürften sich aber so zwischen 50 - 100€ bewegen.

Gruß Frank

...zur Antwort

Die Frage ist, was im Arbeitsvertrag als ARBEITSORT vereinbart worden ist. Die Anfahrt zu selbigem geht den Arbeitgeber erstmal nix an - das ist Dein Problem. Vericherungsteschnisch bist Du bei DIREKTER Fahrt zum Arbeitsort über die Berufsgenossenschaft versichert. Für den Transport vom vereinbarten Arbeitsort zum EINSATZORT ist hingegen der AG verantwortlich.

...zur Antwort

Die Krankheit unter der das Mädchen litt war, nach Deiner Beschreibung, mit ziemlicher Sicherheit Autismus.

Den Film kenne ich leider nicht.

...zur Antwort

Den Arbeitsspeicher (RAM) austauschen und bei der Gelegenheit evtl. auch aufstocken. Kostet heutzutage nicht mehr die Welt (4GB ca. 30€). Aber dabei unbedingt auf die Bauform achten! Nimm am besten einen alten Speicherriegel mit zum Händler und lass Dir wenn möglich eine Umtauschgarantie geben.

Gruß Frank

...zur Antwort

Bei 5h/Woche und 7,50€/h komme ich auf ca. 150€ pro Monat.

Der Arbeitgeber hat zusätzlich zu diesem Lohn ca. 30% an diversen Umlagen/Beiträgen an verschiedene Träger zu zahlen.

Bei 150€/Monat "kostest" Du Ihn also ca. 200€, dazu kommen evtl. noch Kosten für gestellte Kleidung usw.

Gut und ausführlich beschrieben z.B auf Wikipedia "Geringfügige Beschäftigung"!

...zur Antwort

Könnte auch ein Spinett sein.

...zur Antwort

Alterbeschränkungen liegen in der Hand des Betreibers, bei 17 Jahren sollte es da aber keinerlei Probleme geben.

Der ursprüngliche Sinn war ja mal (glaube ich zumindest) die Erfahrungswelt von Blinden für Sehende erlebbar zu machen. Ich war denn auch mit einem blinden Freund in einem solchen Restaurant und musste feststellen, daß das zu einer reinen "Erlebniswelt" verkommen ist. Naja, was heißt "verkommen", ist eben eine Geschäftsidee.

Kurz und knapp: gesetzliche Altersbeschränkungen gibt es definitiv nicht, der Betreiber kann aber z.B. ein Zutrittsverbot für Kinder erlassen. Wie gesagt ist das aber bei einer 17-jährigen ziemlich irrelevant.

Gruß Frank

...zur Antwort

Das wär nur möglich wenn Deine Schwester über eine sogenannte "statische IP-Adresse" verfügt.

Hintergrund:

  • jeder Computer im Internet muss eindeutig identifizierbar sein
  • dazu bekommt er vom ISP (Internet Service Provider), also 1&1, Telekom, Vodafon usw. bei jeder Einwahl ins Internet eine sogenannte IP-Adresse zugewiesen (z.B. 123.456.789.000)
  • auch bei einer Flatrate ist diese IP-Adresse maximal 24h gültig, dann erfolgt eine kurze Zwangstrennung und anschließende Neuzuweisung einer neuen IP (die IP-Adresse ist eben NICHT statisch)
  • die Übersetzung von für Menschen merkbare Namen wie "gutefrage.net" in für Computer verwertbare IP-Adressen übernehmen sogenannte DNS-Server.
  • bekäme jeder Internetnutzer nun eine "statische IP", die sich nie mehr ändern würde, wäre der IP-Pool sehr schnell aufgebraucht, daher bekommen nur Kunden die dafür extra bezahlen eine solche statische IP
  • sollte Deine Schwester z.B. Geschäftskunde (mit damit statischer IP) sein, spräche im Prinzip nichts dagegen ihren Drucker für das gesamte Internet freizugeben - aber dann eben für ALLE Internetnutzer
  • daraus folgt: Nur wenn ihr beide eine "statische IP-Adresse" habt (für beide kostenpflichtig zu unterschiedlichen Tarifen beim jeweiligen ISP!) könnte man die Router so einrichten, daß z.B. Du auf dem Drucker im Heimnetz Deiner Schwester drucken könntest und umgekehrt. Ansonsten ist das (aus gutem Grund!) nicht möglich und Euch bleibt nur der Datenaustasch z.B. via E-Mail

Ich hoffe, ich habe das halbwegs verständlich erklärt.

Gruß Frank

...zur Antwort
Windows 7 laptop formatieren bzw platt machen

Hallo ,

ich möchte gerne meinen laptop platt machen. Wenn das der richtige ausdruck ist :D also ich will eben alles runterlöschen und eventuelle viren beseitigen.. sodass er wieder wie neu ist :D

mir wurde gesagt, dass ich ihn dazu erst formatieren muss. Also im arbeitsplatz mit der rechten maustaste auf die festplatte c drücken und dann auf formatieren gehen . allerdings kommt da folgende fehlermeldung: Sie können dieses Volume nicht formatieren. Es enthält die Windows-Version, die momentan verwendet wird. Durch formatieren dieses Volumes ist der Computer nicht mehr funktionsfähig.

wenn ich dann auf die häufig gestellten Fragen klicke, kommt das:

Eine Neuformatierung ist nicht möglich, wenn die Festplatte oder Partition, einschließlich der Windows-Partition, gerade verwendet wird. Dies ist ein Sicherheitsfeature, damit Sie Windows nicht versehentlich löschen. Starten Sie den Computer neu, indem Sie den Windows-Installationsdatenträger verwenden (dies wird auch als Booten vom Installationsdatenträger bezeichnet), um die Festplatte des Computers neu zu formatieren und Windows neu zu installieren. Während des Setupvorgangs können Sie zunächst die Festplatte neu partitionieren und neu formatieren und dann Windows neu installieren. Stellen Sie vor Beginn des Vorgangs sicher, dass alle notwendigen Daten und Programmdateien gesichert sind, da dabei Ihre Dateien und Programme gelöscht werden. Weitere Informationen erhalten Sie, indem Sie in Windows-Hilfe und Support nach "Installation und Neuinstallation von Windows" suchen.

Kann mir das bitte mal jemand übersetzten? :D

und in einfachster idiotensprache erklären, was ich tun muss? :D

wäre total lieb, denn mein laptop ist derzeit soo langsam.. das macht alles keiennespaß mehr :D

DAAANKESCHÖÖN (:

...zum Beitrag

Hallo SassiW

  1. Der Hinweis bzw. die Weigerung von Windows die Festplatte auf diesem Weg zu formatieren ist schon sinnvoll - Du sägst damit den Ast ab auf dem Du gerade sitzt!
  2. Welche Windows-Version verwendest Du (XP, Windows 7, Windows 8)?
  3. Wie alt ist Dein Laptop ungefähr?

Ich merke gerade, daß wir hier von Stöckchen auf Stövchen kommen - kennst Du nicht jemanden, der sich etwas auskennt und Dir helfen kann? Das wäre echt einfacher! Sichere erst mal alle persönlichen Daten z.B. auf einen USB-Stick, also alle Bilder, E-Mails, Briefe usw. - die sind sonst nämlich alle weg.

Wenn Du dann nicht weiter kommst und Dir sonst keiner hilft, gebe ich Dir gern meine E-Mail Adresse und weitere Hilfestellung. Das sollten wir hier wirklich auslagern - bei dem Thema kommen wir ins uferlose!

Gruß Frank

...zur Antwort

Nein!

Du sollst nach x AUFLÖSEN, nicht irgendeinen Funktionswert ausrechnen.

Davon abgesehen wäre der Wert für y=0 auch falsch!

...zur Antwort

Folgende Bundeszentralregistereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen,
erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32  Abs. 2 Nr. 5 BZRG),
erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach § 35 BtmG zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32  Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.

(Quelle Wikipedia "Führungszeugnis")

Ich würde mir mal keine Sorgen machen ;-)

...zur Antwort

Schau unbedingt mal unter folgendem Link nach:

http://www.suizidprophylaxe.de/Hilfsangebote/liste%20der%20einrichtungen%20zur%20suizidpraevention.htm

Scheue dich nicht notfalls selbst bei einer der dort genannten Stellen anzurufen! Gibt es Erwachsene, denen du vertraust (Lehrer, eigene Eltern/ Großeltern usw)? Wenn ja, ziehe sie ins Vertrauen - jeder mit ein bißchen Verantwortungsbewusstsein wird dir und deiner Freundin helfen! Wende dich notfalls an das zuständige Jugendamt und schildere denen die Lage, die MÜSSEN eingreifen! Hab keine Angst, daß du deine Freundin mit diesen Schritten evtl. vor den Kopf stößt. Wenn die Lage so ernst ist wie du sie schilderst, hast du ihr mit einem solchen Schritt vielleicht das Leben gerettet - auch wenn deine Freundin das nicht so sehen sollte! Warte nicht bis es zu spät ist!

Gruß Frank

...zur Antwort