Leider nein, das ist ja das Problem. Die Ashampoo Backupfiles sind dort nicht sichtbar. Daher kann ich diese auch nicht löschen.

...zur Antwort

Juristisch gesehen ist es gar kein Problem, Prostitution ist in Deutschland keine Straftat. Es ist aber zu bedenken, dass es sich hier um gewerbliche Dienstleistung, für welche Umsatzsteuer anfällt. Auch wenn der Vermieter keinen Betrag zahlt, so ist ein fiktiver Rechnungsbetrag anzusetzen, auf welche 19% Umsatzsteuer anfallen. Sollten der Dienstleisterin Kosten, z.B. in Höhe der Kosten des Kondoms, können diese als Vorsteuer abgezogen werden. Achtung: Hier ist nur der Netto-, nicht Bruttobetrag anzusetzen. Der entsprechende Differenzbetrag ist in der jährlichen Umsatzsteuererklärung anzugeben. Die Umsatzsteuererklärung muss gemäß § 149 (2) AO immer bis zum 31.05. des Folgejahres eingereicht werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.