Es kommt drauf an.
Zeig mal das Foto, dann kann man das auch besser beurteilen.
Es kommt drauf an.
Zeig mal das Foto, dann kann man das auch besser beurteilen.
Ich habe mit der Hausverwaltung gesprochen. Diese war immer informiert und hat mir vorgaben für die neuen Fenster und Rolläden gemacht.
Entweder sie haben verschwiegen dass es Gemeinschaftseigentum ist oder wussten es nicht.
Habe gerade einen kleinen Fehler gesehen:
Test Passage : "Wie oft darf ich im Mai und Juni (nach vorheriger Terminabstimmung) in die Wohnung? Gibt es da eine "zumutbare" Terminzahl für den Vermieter?"
Hier ist natürlich aktueller Mieter und nicht Vermieter gemeint.
Bzgl. Terminanzahl: Was ist nach Gesetz auf jeden Fall mein Recht?
Wie kann ich Spenden von der Steuererklärung absetzen wenn der Verein im Ausland ist (Beispiel: Schweden, anderes Beispiel: USA) ?
Uns in Deutschland geht es besser als jede menschliche Generation vor uns!
Vergiss das nicht.
Überleg mal, Caesar hätte damals Karies gehabt. Er hätte sich den Zahn ziehen lassen müssen.
Mozart hat sich wegen Tinnitus sein Ohr abgeschnitten, usw. usf.
Meiner Meinung nach ist das "DU Denken", die Liebe die Sache, was dieses Leben interessant und wertvoll macht.
Ohne das Empfinden von Liebe wäre dieses Leben ein sehr trostloses Dasein, da gebe ich Dir Recht.
Ich glaube Du bluffst,
Kann es sein, dass Du in Wirklichkeit keine Lust auf Schule hast und so eine bequeme Ausrede geschaffen hast?
Es gibt im Gewerberecht keine Umsatz- oder Gewinnfreibeträge !
Sobald du vorhast, mit dem verkauf von Waren einen Gewinn zu erzielen, bist du schon Gewerbetreibende und musst dich gleichzeit beim Gewerbeamt anmelden (§ 14 GewO).
Soetwas wie "mal 14 Tage ausprobieren, ob es läuft", befreit dich nicht von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung.
Wenn du es nicht machst, wirst du nicht verhaftet, bekommst aber ein Bußgeld auferlegt.
Und höre bitte nicht auf Leute, die so etwas schreiben, wie "du kannst ein Kleingewerbe anmelden"... Es gibt beim Gewerbeamt kein Groß- oder Kleingewerbe ! Es gibt nur eine Kleinunternehmerregelung im Steuerrecht. Das ist aber keine Untterart von Gewerbe. Du musst also ein "richtiges" Gewerbe anmelden. Antwort kommentieren Mail-Nachricht bei Kommentar erhalten Antwort beanstanden 1Gefällt Dir dieser Inhalt? Hier klicken! ANTWORT VON kevin1905 kevin1905KEVIN1905 09.01.2014 - 18:53 Erst einmal wäre zu klären ob die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.
Das hängt u.a. davon ab, ob der kreativ-künsterliche Gedanke im Fordergrund steht oder du doch er Ware nach Auftrag und Kundenspezifikation anfertigst.
Wenn es gewerblich ist, ist ein Gewerbe anzumelden, ab dem 1. € (Kostet zwischen 10-30,- € abhängig von der Gemeinde). Über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit setzt man einfach das Finanzamt in Kenntnis. Man wird in beiden Fällen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dem Finanzamt zukommen lassen müssen. Darin gibt man Prognosen über die geschätzten Umsätze und Gewinne ab.
Wenn der Umsatz im Gründungsjahr (aufs komplette Jahr gerechnet) 17.500,- € nicht übersteigt, so wärst du Kleinunternehmer (§ 19 UStG), könntest aber zur Regelbesteuerung optieren.
WICHTIG: Egal ob KU oder Regelunternehmer (RU), wenn du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, musst du sie auch ans Finanzamt abführen. Zum Vorsteuerabzug wärst du dennoch NUR als RU berechtigt.
Ebenso bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Neben deinen Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit (Anlage N), sind auch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbständiger Arbeit (Anlage G/S) zu erklären. Dem ist eine Gewinnermittlung beizufügen. Als KU kann dies formlos erfolgen (Excel-Tabelle), ansonsten ist zwingend die Anlage EÜR mit abzugeben.
Auch wichtig:
Impressumspflicht (§ 5 TMG). Wenn du im Internet Waren/Dienstleistungen anbietest, so muss dein Impressum zwingend einige Informationen enthalten - z.B. deinen Namen, deine Adresse (kein Postfach), deine Telefon- und Faxnummer, deine Email-Adresse und deine Umsatzsteuer-ID (Steuernummer wenn Kleinunternehmer). Widerrufsrecht. §§ 312 ff BGB. Schlau machen. Ausschließen kannst du es als gewerbliche Anbieter nicht (Ausnahme: Bei nach Kundenwünschen gefertigten Maßanfertigungen). Gewährleistung aka Sachmängelhaftung gem. §§ 434 ff BGB. Auch schlau machen. =) Sollten deine Gewinne aus Selbständigkeit ungefähr deinem Arbeitseinkommen entsprechend und auch die Arbeitszeit in etwa gleich sein, so rate ich dringenst zu einem Statusfeststellungsverfahren bei deiner Krankenkasse. Sonst können ganz empfindlich böse Nachzahlungen lauern.
Have fun! =)
Frauenwerkstatt, eine Werkstatt zum Tunen von Frauen?
Hallo mein Freund,
wenn Du es sagst, wirst Du nichts zum Besseren ändern. Denn sie weiß ja dass dich das anp....st. Du wirst Dich nur etwas besser fühlen weil Du es Dir von der Seele geredet hast.
Wenn Du es nicht sagst, wirst Du weiter den Besen fressen müssen.
Mein Tip ist daher: Gib ihr auch ruhig mal 1-2 Besen zu fresen, wo sie auf Dich angewiesen ist. Wenn sie dann angepi... ist, sagst Du ihr es dann, dass Du ihr auch die kalte Schulter gezeigt hast (obwohl es Dir sehr schwer gefallen ist).
Wenn sie Dir abspringen sollte, bloß weil Du ihr 2 Besen gegeben hast, dann lass sie gehen, dann ist sie auch sowieso die Falsche gewesen.
Alles Gute Mein Freund.
Schreibe sie mit chinesischen Silben, sonst kommt sie nicht 100% an.
Wenn sie mir nochmal eine Chance gibt, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass wir uns sehr gut verstehen.
Du bist glaube ich 15 oder 16 oder?
Du bist noch ein Kind. Und dass Du lesbisch bist, glaube ich Dir nicht.
das große Labermaul hat es im Leben immer einfach, besonders wenn viel Scheizze rauskommt. (Politiker z.B.)
Ich bin kein Anwalt und habe keine Ahnung.
Ich kann Dir leider nur insoweit helfen, dass ich Dir ganz die Daumen drücke.
Dein Username sagt aus, Du solltest lieber Skyrim spielen und im spiel die frau heiraten.
frag mal bei www.gutefrage.tr
Kaufe Dir eine Eigentumswohnung und vermiete sie!
Unbedingt nur 1x die Woche trainieren und dann langsam steigern.
Du kannst jeden Monat 1 Trainingstag dazupacken.
Hintergrund: Dein Körper muss sich an die steigernde Belastung gewöhnen, sonst reagiert er negativ darauf. Z.B. Stress, Muskelzuckung, Muskelkrämpfe können die Folge sein.
Trainiere lieber langfristig und vernünftig.
Wahrscheinlich Wasser im Fuß.
Lass dir vom Orthopäden MRT geben. Dort sieht man dann ALLES!
Lass erstmal den Fußball bei Seite.
Gute Besserung.
Einfachste, aber nicht die fairste lösung:
Kauf dir ein neues Laufwerk im internet aus amazon. dann richte es ein. (wenn es geht extern kaufen). und sobald alles installiert wurde, storniere deine bestellung.
das alles muss innerhalb von 14 tagen passieren, dann kannst du es mit der Begründung "Gefällt mir nicht" zurückschicken.