Ja

grundweit verstößt es ja auch gegen das Grundgesetz.

Nein, nicht wirklich. Freie Religionsausübung bedeutet nicht, dass alles, was im Zusammenhang mit Religion steht, erlaubt ist. Die Religionsfreiheit erfolgt im Rahmen geltender Gesetze. Und der Staat ist hier durchaus berechtigt, Grenzen zu setzen. 

Die Burka hat nichts mit Religion zu tun, sondern ist ein Symbol des religiösen Extremismus und stellt ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko dar. Zumindest im öffentlichen Raum halte ich ein Verbot deshalb für unabdingbar. Mal ganz davon abgesehen, dass die Burka für die Integration nicht gerade förderlich ist. 

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Als neutraler Staat ist Österreich auf die allgemeine Wehrpflicht angewiesen. Sie garantiert eine umfassende militärische Landesverteidigung, ohne dass Österreich Mitglied eines Verteidigungsbündnisses werden muss. 

Frauen haben bereits die Möglichkeit, freiwillig in den Streitkräften zu dienen. Gleichberechtigung schließt nicht aus, dass nicht in einigen Bereichen Unterschiede gemacht werden dürfen. 

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Ja, der Shitstorm ist definitiv berechtigt. Als Justizminister müsste Maas eigentlich wissen, dass es sich hierbei nicht um irgendeine Band handelt, sondern um eine Band, die seit Jahren linken Extremismus praktiziert. Mit seiner Funktion als Repräsentant eines wehrhaften Rechsstaates ist die Reaktion unvereinar. 

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Auch ich halte ein Verbot von Vollverschleierungen für dringend geboten. Die Burka ist aus meiner Sicht kein Symbol der Religionsfreiheit, sondern eine Form des religiösen Extremismus. Sie repräsentiert eine gesellschaftliche Ordnung, die mit den europäischen Werten unvereinbar ist.  Zumal der Integrationsprozess dadurch massiv erschwert wird. 

Passiert hier etwas in Deutschland, was wir vielleicht in 10 Jahren bereuen werden?

Zum politischen Prozess gehört die Meinungsbildung. Und wenn eine deutliche Mehrheit in der Bevölkerung für ein Vollverschleierungsverbot plädiert, wird das seine Gründe haben. Auch die Wahlergebnisse der AfD fallen nicht ohne Grund so hoch aus. 

Das liegt eben daran, dass die Stimmenberechtigten sich von den großen Parteien immer weniger vertreten fühlen. Deshalb bilden sich Parteien, die sich traditionelle Politik auf die Fahnen geschrieben haben – im Fall der SPD ist das die Linke, im Fall der Union die AfD. Langfristig muss man damit arbeiten und versuchen, das Beste daraus zu machen. 

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Ja, aber die Regelung ist nicht vom Gleichbehandlungsgrundsatz betroffen. Die allgemeine Wehrpflicht gilt im Grundgesetz ausschließlich für männliche Staatsbürger. Frauen haben aber jederzeit die Möglichkeit, freiwillig in den Streitkräften zu dienen. Hier besteht aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf

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