Frage mal deine Mitschüler ob sie schon was bekommen haben😉 Meiner Meinung nach, ist diese Plattform relativ unübersichtlich. Vielleicht kommt deine Lehrerin mit Moodle nicht zurecht

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Ich denke es ist noch zu früh aber immer noch besser als wenn alle gleichzeitig da sind. Die Corona Pandemie ist noch zu stark ausgebreitet und die Kinder würden ihre Eltern anstecken! Da nützt das Argument Kinder gehören nicht zur Risikogruppe auch nichts mehr. Meiner Meinung nach also noch zu früh. 😷

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An sich ist es vor 22 Uhr meine ich nicht strafbar

Laut Wikipedia:

Recht in Deutschland	Bearbeiten
Zivilrecht
Es kann ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB i. V. m. § 906 BGB entstehen.

Bußgeldrecht
Für Lärmschutz existieren folgende Sanktionsnormen:

§ 117 OWiG – Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Stadtrecht, Landkreisrecht, Gemeinderecht).
Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder
Immissionsschutzgesetze der Länder
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
Bestimmte Gemeinden haben Verordnungen im Rahmen des Ortsrechts erlassen, die zum Beispiel die Mittags- und Nachtruhe betreffen. In der Stadt München gilt beispielsweise die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung.[2]
Straßenverkehrsordnung (§ 30 StVO)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Strafrecht
§ 325a Abs. 1 StGB („Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen“; hier: durch den Betrieb einer Anlage)
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Wenn es unter Freunden spaßhaft gemeint ist und nicht zu oft vor kommt ist es eigentlich normal.

Aber als Elternteil sollte man respektvoll und vorbildlich mit seinem Kind umgehen. Daher ist es eigentlich nicht normal.

Laut: "14. Abschnitt - Beleidigung (§§ 185 - 200)

machen sich deine Eltern sogar strafbar!"

Dort heißt es nämlich:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich würde dir Empfehlen zum Jugendamt zu gehen!
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