Prinzipiell sind Veganer, Vegetarier und m.M. Leute, die kein Blut sehen können als Jäger fehl am Platz. Die Jagd bedeutet Hege und Pflege, zu der auch das Erlegen von Wild gehört. Zudem gilt mit wenigen Ausnahmen der Grundsatz, dass der Jäger auch das Wild verwertet, was er erlegt. Dazu gehört auch die "rote Arbeit" nach dem Abschuss. Für Schalenwild (Reh, Damm) und größer gilt ohnehin, dass das Wild noch am Ort des Abschusses aufgebrochen wird, d.h. die Innereien entfernt werden müssen.

Nebenbei ist erwähnt, dass der Jagdschein nicht einfach zur legalen Waffenbeschaffung dienen darf.

...zur Antwort

Moin!

Bisherige Antworten sind nicht ganz richtig, denn man muss zweierlei unterscheiden.

Zuerst muss eine Jagdprüfung absolviert werden, die i.d.R. als Abschluss zu einem vorangegangen Jägerkurs absolviert wird. Diese Prüfung ist mehrteilig. Dazu gehört eine schriftlicher Prüfungsteil, eine kombinerte praktisch-mündliche Prüfung der 5 Hauptthemen, wie auch eine Schießprüfung im scharfen Schuss auf jagdliche Zielscheiben. Zumindest in NDS kommt noch die Prüfung der Jagdhornsignale dazu. Wegen dem Aufwand findet die gesamte Prüfung in Teilen an mehreren Tagen statt.

Hat man alles bestanden, bekommt man ein Zeugnis. Dieses Zeugnis ist lebenslang gültig. Mit diesem Zeugnis kann man dann jederzeit den eigentlichen Jagdschein "lösen". Die Gültigkeit ist zwitlich befristet. Der Tagesjagdschein ist 14 Tage, Jahresjagdschein ein oder drei Jahre gültig. Dazu ist eine Jagdhaftpflichtversicherung zwingend.

Hat der Jäger auf seinem Jagdschein Waffen erworben, so muss er auch fortwährend den Jagdschein gültig halten.

Also das Zeugnis der Jägerprüfung ist lebenslang gültig und man dürfte auch 20 Jahre nach dieser Prüfung erstmalig seinen Jagdschein lösen. Da in aller Regel mit dem Jagdschein auch Schusswaffen erworben werden, die dann auf einer Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden, muss der Jagdschein gültig erhalten werden. Will man aus wichtigem Grund pausieren, so muss das in Absprache mit der Behörde gemacht werden. Ansonsten droht mit dem Verfall der Gültigkeit des Jagdscheins (Entfall des Bedürfnisses) der Widerruf der WBK. Dann muss man die Waffen wieder abgeben.

Kosten für den Jägerkurs incl. Prüfung 1500 - 4000 €
Kosten für den Jagdschein jährlich je nach Landkreis ~ 100 € pro Jahr
Kosten für die Jagdhaftpflicht ~ 60 - 100 € pro Jahr
Kosten für Schusswaffe(n), Waffenschrank, Kleidung und Ausrüstung - unbegrenzt

Damit dürfte man prinzipiell jagen. Da man das aber nicht so einfach auf fremden Grund tun darf, benötigt man eine Jagdeinladung eines Revierpächters. Der bestimmt dann auch neben der Jagdzeit welches Wild er zur Jagd frei gibt. Der Jungjäger nimmt zuerst an einfachen Jagdten teil, bevor dieser das erste Reh oder größer bekommt. Der Jüngjäger darf die ersten 3 Jahresjagdscheine nicht selbst pachten und deswesen ist dieser auf Einladungen angewiesen. Mit viel Glück bekommt dieser eine dauerhafte Jagderlaubnis - früher "Begehungsschein" - eines Revierinhabers.

PS: Jungjäger bezieht sich nicht auf das Lebensalter, sondern auf das "Alter" des Jagdscheins. Also auch beispielsweise der 60-Jährige mit frisch bestandener Prüfung und JS ist eine nicht genau definierte Zeit "Jungjäger".

...zur Antwort