Du hast das Recht zu beantragen, dass eine entnommene DNA nach Abschluss der (ins Leere gelaufenen) Ermittlungen vernichtet wird. - Das gilt natürlich auch für im Zusammenhang abgenommene Fingerabdrücke, Lichtbilder usw. (Bsp.: du wirst in der Nähe einer Einbruchsstätte vorläufig festgenommen und hast  - zufällig - auch noch nen Kram in der Tasche, der als Werkzeug o so angesehen wird, machst (angeblich) widersprüchliche Angabe (weil du vielleicht angetrunken bist) und gilst (auch um eines schnellen Ermittlungserfolges wegen) als verdächtig) --> Erkennungsdienstliche Behandlung usw. folgen auf der Wache und gar noch eine Nacht im Polizeigewahrsam.

 

Dann gibt es den sogenannten Massengentest, der bei schweren Verbrechen durchgeführt werden darf, wenn der Kreis der Tatverdächtigen überschaubar ist. (Der Gesetzgeber hat zum Glück grad einen Riegel vorgeschoben, damit nicht quasi eine ganze Stadt unter Verdacht stehen kann.)

Weigerst du dich, kann ein Richter die Entnahme deiner DNA anordnen, wenn - wie vorstehend - hinreichender Tatverdacht besteht.

Für die Kriminalpolizei ist die DNA die Krönung der Verbrechensbekämpfung und freiwillig wird sich die Behörde nicht davon trennen, wo doch die Utopie besteht, dass irgendwann die überwiegende Zahl aller Straftaten vom Schreibtisch aus gelöst wird und nur noch die Häscher zum Verhaften der Delinquenten los geschickt werden müssen, lg Fleder. :-)

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Geh mal bei youtube gucken, denn dort kannst du lernen, deine IP zu verändern. - Die dir vom Provider zugewiesene IP wird allerdings dadurch nicht berührt, sie wird nur verfälscht. Hoffentlich reicht dir das, und lass dich nicht drauf ein, auf merkwürdigen Seiten bzw. wo du unsicher bist, was runterzuladen, lg Fleder. - ;)

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