Hallo,

abhängig von der genutzten Outlook Version kann folgende Anleitung ein wenig variieren, der Grundablauf sollte aber ungefähr gleich sein. Ich beschreibe mal für Outlook 2002:

  1. Öffne Outlook, dann oben den Reiter "Extras"
  2. weiter zu Unterpunkt "E-Mail Konten", diesen öffnen.
  3. "ein neues Email Konto hinzufügen"
  4. Option "POP3" wählen. (nicht IMAP, obwohl da was von synchronisieren steht!)
  5. Jetzt die entsprechenden Felder ausfüllen:

-

  • Name = Wie dein Konto im outlook heißen soll z.B. GMX1 (wichtig, wenn mehrere Emailkonten verwaltet werden),
  • E-Mail-Adresse = hier deine Emailadresse eintragen (z.B. Answermow@gmx.de), C.Posteingangsserver = pop.gmx.net
  • Postausgangsserver = mail.gmx.net
  • Benutzername = deine GMX-Kundennummer (findest du in deiner GMX-Anmeldeemail oder im Online-Emailfach) eintragen, auch wenn er schon deinen anderen Namen automatisch setzt
  • Kennwort = hier dein GMX-Kennwort eintragen,
  • und wichtig: jetzt den Haken "Kennwort speichern" setzen! Sonst fragt Outlook bei jedem Start und bei jedem Klick auf "Senden/Empfangen" deine Kennwörter ab (ich verwalte derzeit 16 Mailadressen, da wird so was lästig)

Jetzt noch einmal einen prüfenden Blick drauf werfen und "Weiter" klicken. Fertig.

Deine Emails werden jetzt automatisch beim Start von Outlook abgerufen und im Online-Emailfach gleich rausgelöscht. Du kannst jetzt völlig ohne online Einloggen über Outlook deine Mails empfangen, bearbeiten und verschicken.

Wie du die ganzen Regeln usw. einrichtest, das zeigen wir dir nach der Werbung... (oder du nutzt einfach den Outlook-Regelassistent)

Gruß aus Flensburg, Fiete.

...zur Antwort

Hallo,

grundsätzlich muss man erstmal zwischen den verschiedenen Messerarten unterscheiden, was hier jetzt zu ausführlich ist. Einfach mal googlen.

Zu deiner Frage: Grundsätzlich ist das Tragen eines Taschenmessers nicht strafbar - also gesetzlich erlaubt. Wir sollten uns aber einig sein, dass wir von Messern vom Typ und Art eines Schweizer Offizermessers und dergleichen sprechen. Butterfly-, Spring-, Einhand-, Jagd- oder sonstige Messer sind keine Taschenmesser! Ein Messer mit einer feststehenden Klinge (nicht einklappbar) ist grundsätzlich nicht als Taschenmesser anzusehen. Hierfür gelten spezielle Regelungen, die man u.a. beim zuständigen Ordnungsamt erfragen kann (in Dänemark z.B. ist das Tragen eines Einhandmessers am Körper grundsätzlich nicht erlaubt!).

Meine persönliche Meinung: Auf Klassenfahrten und sonstigen schulischen Veranstaltungen hat keine Form von Messer etwas zu suchen. Dein Lehrer wird sich schon etwas bei seinem Verbot gedacht haben. Schließlich hat er die Verantwortung und kann dich ggf. bei einem Verstoß gegen das ausgesprochene Messerverbot auf Kosten der Eltern vorzeitig nach Hause schicken.

Gruß Thies.

...zur Antwort