Bei uns sind viele Wohnungen ohne Anzahlung zu haben: http://www.berlin49.de/index.html

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Die im Grundgesetz verankerte Schutzsphäre der „Wohnung“ gilt nicht für Ferienwohnungen, oder Hotelzimmer. Du kannst also eine Ferienwohnung betreten, ohne Hausfriedensbruch zu begehen.

Vergleiche unsere AGBs: „Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch in folgenden Fällen möglich…“ http://www.berlin49.de/AGB_Mietvertrag1.html

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Es gibt keine gesetzliche Regelung, die die Anzahl der Betten zur Wohnfläche regelt. Ab 13 Betten kann es aber ein Beherbergungsbetrieb sein:

„Ab 13 Gastbetten ist eine Beherbergungsstätte nach § 2 Abs. 4 BauO Bln ein Sonderbau und daher muss das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO Bln durchgeführt werden. Beurteilungsgegenstand ist der Beherbergungsstättenbetrieb, d.h. wenn ein Betreiber in einem Gebäude z.B. mehrere kleine Beherbergungsstätten organisiert und vermarktet, ist deren Bettenzahl zu addieren. Ergibt sich aus dieser Addition eine Bettenzahl über 12, ist der Sonderbautatbestand erfüllt. Gleiches gilt für Beherbergungsstätten, in denen die Beherbergung in Ferienwohnungen stattfindet. Können mehrere Wohnungen gemeinsam zentral gebucht werden, z.B. im Internet, ist dies ein Indiz für das Vorliegen gemeinsamer Organisation und Vermarktung.“

siehe: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/ehb/senstadt/bauobln/2.shtml#

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Das ist ne Menge Arbeit! Kannst ja mal bei uns schauen. Aber nicht abschreiben: http://www.berlin49.de/AGB_Mietvertrag1.html

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Ne, als minderjähriger kannst du keine Vertag schließen. Du solltest deinen Eltern bitten, die Ferienwohnung für dich zu buchen. Weitere Infos findest du z.B. hier: http://www.berlin49.de/So_gehts.html

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Fahrt doch nach Berlin. Auf http://www.berlin49.de/ kann man Ferienwohnungen buchen. Ist Preiswert und garantiert ein guter Urlaub. Schau dir das Video an!

http://www.youtube.com/watch?v=Svo9kmTdWNc
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Also einer Ferienwohnung für 4 Wochen kann schon etwas Kosten. Bei und auf http://www.berlin49.de/ empfehlen wir dann schon auch mal eine Wohnungstauschbörse. Vielleicht gibt es ja so was auch in Braunschweig.

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  • Es gibt den Argumentationskommentar (man Argumentiert Pro und Kontra) , den Geradeaus-Kommentar (Feste Meinung) und den Entweder- Oder- Kommentar (Ergebnis bleibt offen oder ist von noch ungeklärten Fragen abhängig). Oder man unterscheidet zwischen erklärende, bewertende und argumentierende Kommentare.

  • Allen gemein ist es, dass der Autor seine Meinung sagt und er namentlich genannt wird.

  • Du könntest z.B. einen Kommentar (also deine Meinung) über unsere neue Website schreiben, über die wir Ferienwohnungen und Apartments in Berlin vermitteln: http://www.berlin49.de/

  • Du könntest dich dabei fragen, ob es wirklich sinnvoll ist, noch eine Unterkunftsvermittlung für Berlin zu eröffnen und ob die Umsetzung letztendlich gelungen ist.

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