Ich gebe mal meinen Senf dazu, es heißt Senf, Senfkörner, Senfkraut, Senfmehl und so weiter. Und man spricht es auch nicht "Sempf" aus.
Hallo, in meiner FeWo ist Platz für 4 - 6 Personen mit 3 Schlafzimmern. Buchen nur 2 Personen, beziehe ich auch nur 2 Betten, aber es dürfen 2 Schlafzimmer benutzt werden. Das können die Gäste dann selbst entscheiden. Wird allerdings das 3. Schlafzimmer benutzt, verlange ich eine höhere Gebühr für die Endreinigung. Und natürlich auch für die benutzten Betten. Das ist gerechtfertigt wegen der Benutzung der Bettwäsche und Handtüchern. Am Besten noch einmal in die Mietvereinbarung schauen.
Der schnelle Tag ist hin / die Nacht schwingt ihre Fahn / *(*es wird dunkel*)*
Und führt die Sterne auf. *(*Sie werden sichtbar*)* Der Menschen müde Scharen
verlassen Feld und Werk *( *Arbeitsplatz*)* / Wo Tier und Vögel waren
trauert jetzt die Einsamkeit. Wie ist die Zeit vertan! *(*Zeit ist schnell vergangen*)*
Der Port *(*die Pforte, der Himmel*)* naht *(*nähert*)* mehr und mehr sich
/ zu der glieder Kahn.* (wahrscheinlich das Totenschiff, mit dem der Fährmann die
Toten hinüber holt in sein Reich.)*
Gleich(So) wie das Licht verfiel / (So wie das Licht verschwand) so wird in
wenig Jahren (wird in wenigen Jahren)
Ich / du / und was man hat / (wir alle und unser Besitz werden verschwunden sein)
und was man sieht / hinfahren.
Das Leben kommt mir vor wie eine Rennbahn.
Laß höchster Gott mich doch nicht auf den Laufplatz gleiten *(*laß mich nicht fallen*)*
Laß mich nicht ach / nicht pracht / nicht luft / nicht angst verleiten. *(*verhindere, dass
mich irgendwas verführt, ich immer in deinem Glanz bleibe.) Dein ewig heller Glanz sei von und neben mir /
Laß / wenn der müde Leib entschläft / die Seele wachen / *(*Wenn man im Sterben
liegt, soll die Seele weiterleben*)*
Und wenn der letzte Tag wird mit mir abend machen /*(*Wenn ich sterbe*)*
So reiß mich aus dem Tal der Finsternis zu dir. *(*Hol mich in den Himmel*)*
Der Text klingt übrigens Altdeutsch, nicht unbedingt Hochdeutsch
Hallo, ich würde Dir ja gern bei der Erklärung helfen, bin aber nicht sicher ob es Deine Schreibfehler sind, oder ob es wirklich so geschrieben steht. zB. Zeile 8. Das heißt doch nicht wirklich so, oder? Und es heißt interpretieren! Kennst Du den Autor dieser Zeilen?
Hallo, ich habe von der gleichen Kanzlei im Februar eine Abmahnung bekommen. Rumänische Monteure, denen ich meine Fewo vermietet und W-Lan als Service zur Verfügung gestellt hatte, haben im Dezember einen Film heruntergeladen.
Auch ich sollte 800 € bezahlen. Hätte ich das man bloß gemacht!.
Ein darauf spezialisierter Anwalt hat zunächst von mir etwas über 200 € kassiert. Ich habe eine Unterlassungserklärung unterschrieben und bekam gesagt, dass wahrscheinlich nichts mehr erfolgen würde.
In der vorigen Woche wurde mir eine Klageschrift des Amtsgerichts HH zugestellt. Nun muss ich 1255 € zahlen, dazu kommen die 400 € für die Kanzlei S und Partner. Und Gerichtsgebühren. Nachdem ich mich jetzt vor Ort von meinen Anwältin beraten ließ habe ich heute an das Gericht geschrieben, meine Schuld anerkannt und um Ratenzahlung gebeten.
Schuld habe ich insofern, dass ich aus Unwissenheit fahrlässig meinen W-Lan Schlüssel herausgegeben habe. Aber auf einen Vergleich wollte ich mich nun nicht mehr einlassen, dann kämen auch noch die Kosten für meinen Anwalt hinzu.
Ich bin sicher, das du mit 300 € nicht davon kommst. Habe das ja nun gerade alles am Hals und ICH habe nichts heruntergeladen. Aber wie soll ich das beweisen? Es ist meine IP Adresse!
Auch bei mir hat die Telecom all meine Daten herausgegeben, dazu sind die verpflichtet in einem solchen Fall. Tut mir leid, dass ich dir da wenig Hoffnung machen kann.
Auf keinen Fall solltest du das Aussitzen!!!!!!!!
Hey, also ich biete meine FeWo in der Heide bei www.Ferienwohnungen.de an. Beachte aber unbedingt das ...en am Ende des Wortes Ferienwohnung...., also Mehrzahl. Dort sind alle Objekte super gut beschrieben, es gibt meistens Fotos der ausgewählten Wohnung, gute Preisübersicht und vor allem einen Belegungsplan. So kann man auf einen Blick sehen, ob die Wohnung zum gewünschten Termin noch frei ist. Noch Fragen?
Ich habe zu diesem Thema einen Auszug aus dem Mietrecht gefunden und möchte den hier zitieren:
Der Mieter oder Eigentümer darf ohne besondere Erlaubnis seine Wohnung nicht als Ferienwohnung nutzen, indem er dort Feriengäste beherbergt.
Nach Ansicht des Amtsgerichtes (siehe unten) darf in einem Mehrfamilienhaus eine Eigentumswohnung nicht als Ferienwohnung, Fremdenzimmer oder Frühstückspension genutzt werden. Urteil des Amtsgericht Heilbronn (GR 154/02 v. 19.02.2003) Bei Zuwiderhandlung droht dem Betroffenen nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € in jedem Einzelfall.
Entsprechendes gilt, wenn ein Mieter seine Wohnung als Ferienwohnung (ständig wechselnde Nutzer) zeitweise untervermieten wollte. Die Überlassung der Wohnung an Freunde oder Bekannte für die Dauer der Urlaubsabwesenheit oder als "Urlaubsbesuch" ist dagegen aber mietrechtlich durchaus zulässig, und kann vom Vermieter nicht untersagt werden.
Zu dem vom Gericht entschiedenen Fall: Jagsthausen (Burgfestspiele, Freilichtbühne) bietet sich dafür an, eine Wohnung Zimmerweise oder im Ganzen an Festspielgäste, Fahrradtouristen u. a. zu vermieten. Genau das hatte die Erwerberin einer Wohnung auch vor, Kaufpreis und Finanzierungskosten sollten die Mieteinnahmen wieder einspielen. Da die übrigen Eigentümer der WEG auf einer "normalen Wohnungsnutzung bestanden, entschied das Amtsgericht den Fall.
Es gab den übrigen Eigentümern Recht. Jeder könne seine Wohnung unterschiedlich nutzen und auch vermieten, befand das Gericht, schränkte dann aber ein :
"Die Vermietung als Ferienunterkunft an ständig wechselnde Nutzer sei mit dieser Vorgabe nicht zu vereinbaren, da hierbei durch die Nutzung erfahrungsgemäß erhebliche Beeinträchtigungen entstehen". Nicht nur Lärmbelästigung beim Ein- und Ausziehen und die erhöhte Abnutzung des Gebäudes waren ausschlaggebend, auch die Tatsache, dass Feriengäste typischerweise später und lautstärker in die Unterkunft zurückkommen als berufstätige Bewohner, war zu berücksichtigen.
Auch Eigentümer unterliegen in einer Gemeinschaft Beschränkungen. Den übrigen Eigentümern darf kein über das unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil durch eine Nutzung entstehen. Die Betonung liegt klar auf "unvermeidlich" in der Abgrenzung zu einer vielleicht "üblichen" Beeinträchtigung. Zitiert aus Mietrecht 03 - 2004 Mietrechtslexikon
Schützenfest, habe in Richtung Nienburg, Stadt auswärts, Schützen gesehen und einen Musikverein
Ich habe meine Wohnung seit 2 Jahren bei www.ferienwohnungen.de angemeldet und bin von April bis Oktober fast durchgehend ausgebucht. Kostet allerdings 107 € im Jahr. Aber du kannst bis zu 14 Fotos hochladen, die Gäste machen sich gern vorher ein Bild darüber, was sie in der Wohnung erwartet. In der Nähe gibts den Heidepark, den Weltvogelpark, Safaripark und vieles mehr. Das alles ist natürlich ein wichtiger Hauptanziehungspunkt.
Lüneburger Heide ist toll, ich selber wohne hier und betreibe eine Fewo. Sie kostet 50 € für eine Übernachtung bis 4 Personen und ist modern eingerichtet. Will aber hier keine Werbung in eigener Sache machen. Es gibt hier viele Freizeitparks, zB. den Heidepark, Safaripark, Vogelpark, und,und,und. Auch Erlebnisbäder sind in der Nähe. Und Großstädte zum Shopping sind nicht weit, wir sind hier mitten im Dreieck zwischen Hamburg, Hannover und Bremen. Also Auswahl genug.
Also eine solche Versicherung die bei einem "normalen" Sterbefall alles bezahlt, welche ist das? Bei Unfalltod, ja, ok. Diese Versicherung hätte ich jetzt gut gebrauchen können, denn ich musste alles selbst bezahlen. Und wenn Geld in den Trauerkarten war, dann war das anstelle einer Kranzspende oder als Ersatz für Blumen gedacht.Bei der Beerdigung selbst gibts meistens reichlich Blumen. Aber so kann man später durch diesen Obulus das Grab schön bepflanzen .