Hallo, also bei den "Strafen" sieht es so aus das der Betrag den das Geschäft erhoben hat nicht die Anzeige ausspart. Dies ist eine Gebühr für das Geschäft quasi als Aufwandsenschädigung. Eine Anzeige kann daher dennoch gestellt werden. Ob dieses nun getan wurde ist fraglich. Da würde ich aber einfach abwarten. Wenn da noch eine Vorladung kommen sollte, wird diese auch an Deine neue Adresse zugestellt.

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Ich denke es wird schwierig. Warum sollte der Dienstherr Dich nach der Ausbildung gehen lassen? Du kannst ein Antrag auf Freistellung stellen, ob sich das aber durchsetzt mag ich bezweifeln.

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